Im Juli 2020 wurde eine Novelle des KWK-Gesetzes beschlossen. Allerdings bereits kurze Zeit später, im Dezember 2020, wurden mit der Novelle des EEG erneut Änderungen für die KWK eingeführt.
Zur leichteren Übersicht hat die ASUE zusammen mit dem B.KWK alle Neuerungen in einem gemeinsamen Papier zusammengefasst. So änderten sich u.a. die Höhe und Dauer der KWK-Zuschläge. Während die Bagatellgrenze der EEG-Umlagebefreiung auf Eigenverbrauch für fossile KWK gleich blieb (≤ 10 kW, ≤ 10.000 kWh/a), erhöhte sich die Grenze für den Betrieb mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Biogas, auf...