Die EnergieEinsparVerordnung
Angesichts der weltweit rasch steigenden Energienachfrage und der großen Herausforderungen des Klimawandels hat das Bundeskabinett im August 2007 in Meseberg das so genannte Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen. Gemäß den Meseberger Beschlüssen wurden insgesamt 29 Einzelmaßnahmen festgelegt, um eine Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase in Deutschland bis 2020 in Höhe von 40% im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu erreichen.
Mit ihren energie- und klimapolitischen Maßnahmen knüpft die Bundesregierung an die umfangreichen Bemühungen der Europäischen Kommission für mehr Klimaschutz und speziell an den Aktionsplan für Energieeffizienz – aufgestellt für den Zeitraum 2007 bis 2012 – an. In diesem Aktionsplan hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, den Energiebedarf so zu steuern und zu verringern sowie Energieverbrauch und -versorgung nachhaltig so zu beeinflussen, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 20% des jährlichen Energieverbrauchs eingespart werden können.
Auf der Grundlage der Meseberger Beschlüsse hat die Bundesregierung im Dezember 2007 bereits ein umfangreiches Paket von Gesetzen und Verordnungen vorgelegt.
Jürgen Stefan Kukuk
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