2002

KWK-Gesetz 2002

Grundlagen, Fördermechanismus, praktische Hinweise

Am 1. April 2002 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Es regelt die Abnahme und die Vergütung von KWK-Strom aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Durch das KWK-Gesetz sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) über einen befristeten Zeitraum geschützt, die Modernisierung von KWK-Anlagen sowie der Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen unterstützt und die Markteinführung von Brennstoffzellen-Anlagen gefördert werden.

Die Veröffentlichung stellt ausführlich die unterschiedlichen Kategorien der förderungsfähigen Anlagen vor. Sie erläutert den grundsätzlichen Fördermechanismus, liefert Begriffsdefinitionen, und stellt in einem Ablaufdiagramm übersichtlich dar, welche Schritte der Antragsteller zu erledigen hat, um in den Genuß der Förderung zu kommen.

Die Broschüre (12 Seiten, DIN A4) richtet sich in erster Linie an die (potentiellen) Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 2 MW, aber auch an Energieberater, Ingenieurbüros und Investoren.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


PDF
Seitenanzahl: 12
Stand: 2002