2021

Das Gebäudeenergiegesetz

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden neue Rahmenbedingungen für die energetische Bewertung von Gebäuden geschaffen. Alte Regelungen, insbesondere die der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, wurden zusammengeführt. Dabei macht das GEG Gebrauch von dem alten Referenzgebäudeverfahren der EnEV und behält die früheren Anforderungen an Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust weitestgehend bei, obwohl schärfere Regeln das Gebot der Zeit gewesen wären.

Dennoch heißen wir die durch die Zusammenlegung entstehende Übersichtlichkeit willkommen und bieten mit dieser Broschüre eine Gesamtschau der wichtigsten Änderungen und Neuerungen. So wurde mit dem Absenken des Primärenergiefaktors für Biomethan in KWK-Anlagen auf 0,5 ein großer Schritt in Richtung einer gasbasierten, ökologischen Wärmewende getan. Auch die bessere Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien im Gebäudebereich wird anhand praxisnaher Beispiele demonstriert, um eine praktische Anwendung zu erleichtern.

Ansprechpartner:

Jannic Seebürger
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: jannic.seebuerger@asue.de


Seitenanzahl: 12
Stand: Juli 2021