2018

Die KWK-Ausschreibungsverordnung

zum KWK-Gesetz 2017

Im Januar 2017 trat das neue KWK-Gesetz in Kraft, welches gegenüber der ersten Fassung aus dem Jahre 2002 mehrfach angepasst und erweitert wurde. Die EU-Kommission hatte einen beihilferechtlichen Vorbehalt gegen das Gesetz ausgesprochen, insbesondere wegen des KWK- Zuschlags im Segment zwischen 1 und 50 MWel. Als Kompromiss haben sich das Wirtschaftsministerium und die EU-Kommission - analog zur Ausschreibung von Erzeugungsanlagen im EEG - in diesem Anlagensegment auf die Einführung einer Ausschreibungsverordnung verständigt.

Die Verordnung sieht für KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 MWel einen KWK-Zuschlag nur in Verbindung mit der Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren vor, welches die Höhe des Zuschlags bestimmt. In den kommenden Jahren wird ein KWK-Erzeugungsvolumen von 150 MWel pro Jahr zur Förderung ausgeschrieben. Der maximale KWK-Zuschlag beträgt 7 ct/kWhel.

Als wesentliche Neuerung kommt für sog. innovative KWK-Systeme ein jährliches Ausschreibungsvolumen von zusätzlich 50 MWel für Anlagen zwischen 1 und 10 MWel hinzu. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, auch in großen Wärmesystemen erneuerbare Energien mit einzubinden.

Die Broschüre (24 Seiten DIN A4) richtet sich an Stadtwerke, Energieversorger, Energiedienstleister, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Energieberater, die KWK- Anlagen im Bereich von 1 bis 50 MWel planen oder betreuen.

Die Broschüre ist nur als PDF verfügbar. Der Download der pdf-Datei erfolgt seit Dezember 2018 kostenlos.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Seitenanzahl: 24
Stand: Dezember 2018