Gebäudeenergiegesetz (ehemals EnEV und EEWärmeG)

Im August 2020 hat die Bundesre-gierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen (Langtitel: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinspar-rechts für Gebäude). Das Gesetz führt die bisherigen Regelungen der Energie-einsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieein-sparungsgesetzes (EnEG) zusammen. Seit dem 1. November 2020 müssen Bauvorhaben die Vorschriften des neuen Gesetzes einhalten.

Biomethan als GEG-Erfüllungsoption in Gasheizungen und KWK, Gasmotorwärmepumpen außen vor

Mit Inkrafttreten des neuen GEG wird erstmalig auch der Einsatz von Biomethan, also aus dem Erdgasnetz bilanziell entnommenes, aufbereitetes Biogas, in Gasbrennwertheizungen anerkannt. Denn der dabei anzusetzende Primärenergiefaktor (PEF), der bisher mit einem Wert von 1,1 dem Erdgas gleichgestellt war, wurde nun auf 0,7 gesenkt und mit der Bedingung verknüpft, mindestens 50 % des Energiebedarfs des Gebäudes mit Biomethan zu decken.

Auch KWK-Anlagen profitieren vom neuen GEG. Auch wenn die Verringerung des anzusetzenden PEFs von 0,6 auf 0,5 nur gering ausfällt, so ist dies auch ein Signal, dass der Einsatz von klimafreundlichem Biomethan auch in den regulierenden Organen angekommen ist. Immerhin wurde der PEF für "gebäudenah" erzeugtes bzw. verbrauchtes Biogas auf 0,3 gesenkt, wodurch Satelliten-BHKW und lokale Gasnetze unterstützt werden.

Leider werden Gaswärmepumpen in dieser Regelung nich berücksichtigt. Zusätzlich zur erneuerbaren Umweltwärme würde das erneuerbare Gas die klimarelevanten Emissionen dieser Anlagen auf nahe Null reduzieren. Wir werden diese unnachvollziehbare Diskriminierung der effizienten Anlagen prüfen lassen.

Bessere Anrechenbarkeit von PV-Strom

Mit § 23 wird die Anrechnung von PV-Strom auf den Primärenergiebedarf des Gebäudes eingeführt. Ab einer gewissen Größe der PV-Anlage im Verhältnis zur Wohnfläche des Gebäudes kann ein Teil der erzeugten Strommengen vom anzusetzenden Ausgangswert des Jahres-Primärenergiebedarfes abgezogen werden.

Die neue Regelung bestand bereits in den frühen Entwürfen des Gesetzes der vergangenen Jahre, allerdings haben sich die Bedingungen einige Tage vor Verabschiedung des Gesetzes nochmal geändert: Die Anzahl der Stockwerke der Gebäude werden nun bei der Berechnung der Mindestleistung der PV-Anlage berücksichtigt. Außerdem wurden die Höchstgrenzen der Anrechnung erhöht, z. B. in Wohngebäuden ohne Stromspeicher von 20 auf 30 %.

Innovationsklausel: Wenig innovativ?

Die in § 103 eingeführte Innovationsklausel soll dem GEG einen modernen Anstrich verpassen. Der Erfolg ist unklar. Die Klausel schreibt nämlich fest, dass in einem Quartier nicht mehr jedes einzelne Gebäude den energetischen Anforderungen entsprechen muss, sondern das Quartier als Ganzes betrachtet werden muss. Dies ermöglicht auf der einen Seite, Bestandsquartiere durch Nachverdichtung mit hocheffizienten Gebäuden energetisch zu sanieren und im Mittel die Energieverbrauchswerte einzuhalten. Dadurch können Eingriffe in bestehende Gebäude und damit Umbaukosten minimiert werden. Auf der anderen Seite bleiben so aber auch alte, ineffiziente Gebäude unsaniert, sobald im selben Quartier ein ausreichend großes Nullemissionshaus gebaut wird.

2026: Keine monovalenten Ölheizungen mehr

Das Für und Wider von Ölheizungen wurde mit Blick auf vorhandene, funktionierende Strukturen und mit der Option auf die Nutzung klimaneutraler synthetischer Kraft-/Heizstoffe (Synfuels) immer wieder vorgebracht. Jetzt enthält das GEG einigermaßen klare Regeln.

Sofern nachgewiesen wird, dass keine andere Wärmequelle (Gas, Fernwärme, Erneuerbare Energien) wirtschaftlich nutzbar ist, können weiter Ölheizungen genutzt werden. Auch Hybridanlagen, d. h. beispielsweise die Nutzung einer Ölheizung als Spitzenlastheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe für Grundlasten, sollen auch nach 2026 noch zulässig sein. Der Staat setzt zudem weitere Anreize für den Austausch von Ölheizungen mit einem Investitionszuschuss von 40 % über das Förderprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien und der Möglichkeit zur steuerlichen Anrechenbarkeit über die Einkommensteuererklärung.

Mehr Energieberater zugelassen

Mit dem GEG wird nun für Wohnungskäufe, Immobilienhandel und bestimmte Sanierungsfälle eine kostenlose Erstberatung durch einen Energieberater vorgeschrieben. Für diese Beratung, die bisher nur über Verbraucherzentralen beschäftigte Energieberater durchführen konnten, sind nun auch freiberuflich tätige Energieberater zugelassen. Mit guter, technologieoffener Beratung können sich diese nun auch einen Markt eigenverantwortlich aufbauen und aktiv die Energiewende unterstützen.

Broschüre

Das Gebäudeenergiegesetz
Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus dem GEG in eine kompakten Zusammenstellung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Download

GEG 2020: Einsparungen durch den Einsatz von Biomethan
Mit dem GEG wird der breite Einsatz von Biomethan möglich. Die Ausarbeitung zeigt die Einsparungen an Primärenergie, die dadurch kostengünstig möglich werden.

Einsparungen der Primärenergie bei unterschiedlichen Heizungen mit Biomethan

Download

Hier können Sie das GEG herunterladen:
Download GEG


 

Der gesetzliche Rahmen der Energieeinsparung in Gebäuden und die besondere Rolle der Primärenergiefaktoren

Wenn es im Rahmen von Sanierungen und Neubauten zur energetischen Berechnung eines Gebäudes kommt, muss die Bauausführung den aktuellen, gesetzlichen Richtlinien zur Einsparung von Heizenergie entsprechen. Denn die Reduzierung des spezifischen Wärmebedarfes führt direkt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen.

Weil moderne, effiziente Technologien zum Heizen oder Dämmen häufig teurer als herkömmliche Produkte sind, legt der Gesetzgeber im Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest, welcher Primärenergiebedarf im Neubau einzuhalten ist. Wird ein Gebäude noch effizienter gebaut oder saniert und damit diese gesetzlichen Mindestanforderungen noch unterschritten, können umfangreiche Fördermittel der KfW in Anspruch genommen werden. Im Sanierungsfall eines Gebäudes bezuschusst die KfW Einzelmaßnahmen ebenso wie das Erreichen eines niedrigen Primärenergiebedarfs im Rahmen einer Komplettmaßnahme (sog. KfW-Effizienzhäuser).

Der zur Beurteilung des spezifischen Wärmebedarfs eines Gebäudes genutzte Wert ist der Primärenergiebedarf. Mit ihm werden die in einem Gebäude genutzten Energien (Wärme, Kälte, Lüftung) berechnet und die zur Bereitstellung der Energien eingesetzten Technologien bewertet.

Neben der technologischen Effizienz ist auch die Wahl des Energieträgers einschließlich seiner Vorkettenemissionen für die Bewertung entscheidend. Dabei gilt: Je kleiner der Primärenergiefaktor (PEF) eines Rohstoffs ist, desto größer ist sein erneuerbarer Anteil und desto geringer sind die bei seiner Nutzung anfallenden CO2-Emissionen.

Die Kenntnis des Primärenergiebedarfs und seiner Herleitung sind für die erfolgreiche Reduzierung des Heizenergiebedarfs entscheidend. Weil die gesetzlichen Regelungen einerseits für Nicht-Juristen und branchenfremde Personen schwer zu greifen sind und andererseits die maßgebliche DIN-Vornorm DIN V 18599 nicht frei zugänglich ist, hat die ASUE gemeinsam mit Zukunft ERDGAS e. V. den nebenan verlinkten erläuternden Aufsatz verfasst. Darin werden die verschiedenen Teile der DIN V 18599 aufgeschlüsselt, in den gesetzlichen Kontext gesetzt und erklärt. Des Weiteren wird die Herleitung der Primärenergiefaktoren verdeutlicht. Die Autoren haben mit dem Aufsatz das Ziel, die komplizierten Regelungen einer breiteren Anwendergruppe verständlich und kostenlos nutzbar zu machen.

Für die Berechnung von Brennstoffzellenheizungen im Rahmen der DIN V 18599 hat die Initiative Brennstoffzelle eine kostenfreie EXCEL-Rechenhilfe erstellt (s. rechts). Sie beruht auf der eigens für Brennstoffzellen erstellten DIN SPEC 32737 und ermittelt den Primärenergiefaktor für Brennstoffzellen in Abhängigkeit der Gebäudeparameter. Der ermittelte Primärenergiefaktor kann dann in den entsprechenden Softwareprogrammen für die Berechnungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes überführt werden.

Erläuterung

Die DIN V 18599 in EnEV bzw. GEG
Der gesetzliche Rahmen der Gebäude-energieeinsparung und die besondere Rolle der Primärenergiefaktoren (PEF) werden in einem verständlichen Aufsatz erklärt. Die Regularien basieren...

EnEV und GEG und die Primäenergiefaktoren: Erläuterung und Erklärung anhand DIN V 18599

Excel-Tool

Die energetische Bewertung von Brennstoffzellenheizungen
Unterstützung zur Berechnung im Gebäudeenergiegesetz

Excel-Tool zur energetischen Bewertung von Brennstoffzellenheizungen