Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Ziel des Gesetzes
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im Dezember 2019 durch den Bundesrat verabschiedet. Es ist eines der Gesetze, die infolge der Beschlüsse der Klimakommission verfasst und erlassen wurden. Zugleich wurden die EU-Vorgaben für nationale Aktionen umgesetzt und eine CO2-Bepreisung außerhalb des EU-Emissionshandels (EU ETS) eingeführt, welche sich auf jeglichen Brennstoff-verbrauch in den Unternehmen sowie die Brennstoffhändler auswirkt.
Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:
- Ab 2021 wird eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggase, Heizöl und Kraftstoffe) erhoben. Diese Liste kann bei Bedarf nach dem Jahr 2021 erweitert werden.
- Die Abgabe, die zunächst wie eine Steuer festgelegt wird, wird bei den Unternehmen erhoben, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Diese werden im Gesetz als "Ver-pflichtete" bezeichnet.
- Biomethan ist zunächst für zwei Jahre befristet von der Abgabe ausgenommen.
- Die CO2-Abgabe wird von den Unternehmen an die Verbraucher weitergegeben und wirkt daher durch seine Preisverteuerung indirekt auf die Endprodukte.
Die Höhe der Steuer wurde gleich nach Beschluss des Gesetzes durch ein Änderungsgesetz neu festgelegt. Die CO2-Abgabe wird in mehreren Schritten erhöht:
- 2021: Start mit 25 €/tCO2
- 2022: 30 €/tCO2
- 2023: 35 €/tCO2
- 2024: 45 €/tCO2
- 2025: 55 €/tCO2
Anschließend soll ein unabhängiger nationaler Emissionshandelsmarkt eingerichtet werden, der sich aus Angebot und Nachfrage bestimmt, aber in einem Korridor zwischen 55 und 65 €/tCO2 geführt werden soll.
Die zuständige Behörde ist die Emissions-handelsstelle im Umweltbundesamt. Die Vorschriften des BEHG sind bußgeld-bewehrt. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen von bis zu 500.000 € geahndet werden.
Die Preise für Erdgas werden sich durch das BEHG zwischen 2021 und 2026 um etwa 1,0 bis 2,4 ct/kWh verteuern. Benzin und Diesel werden sich zwischen 10 bis 25 ct/Liter erhöhen. Die Differnz zum Biomethan wird sinken, so dass der Einsatz des grünen Gases interessanter wird.
Für KWK-Anlagen außerhalb des EU-Emissionshandels wird sich die wirtschaftliche Situation durch die steigenden Brennstoffkosten verschlechtern. Anlagen über einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW unterliegen ohnehin dem EU-Emissionshandel, ihre wirtschaftliche Situation wird sich dementsprechend kaum verändern.
Maßnahmen zum Ausgleich des Carbon-Leakage-Effektes (Abwanderung von CO2-Emissionen aus Deutschland heraus) werden für das produzierende Gewerbe erwogen, die Energiewirtschaft wird von Ausgleichsmaßnahmen nicht profitieren können.
CO2-Preise nach BEHG 2020
Ab dem 01. Januar 2021 wird eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggase, Heizöl und Kraftstoffe) erhoben. Diese Abgabe wird auch...