2020

Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken

Aktualisierung November 2020: Neues KWK-Gesetz und weitere Gesetzesänderungen

Steigende Energiepreise und die ambitionierten Ziele der Bundesregierung zur Minderung von Treibhausgasemissionen führen zu einer stetig wachsenden Nachfrage nach hocheffizienten Technologien wie Mini-BHKW, Brennstoffzellen und Mikrogasturbinen. Etwa 40 % der gesamten Endenergie wird alleine im Gebäudesektor benötigt. Dieser stellt daher ein großes Potenzial zur Verbesserung der Energieeffizienz dar. Ein Beispiel ist die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung. Nur durch eine weitere Verbreitung von Mikro-KWK und Brennstoffzellen im Gebäudebereich kann die Wärmesenke effizient genutzt und gleichzeitig lokaler, die Stromnetze entlastender Strom erzeugt werden.

KWK-Anlagen und Brennstoffzellen mit einem elektrischen Leistungsbereich von bis zu 50 kWel werden überall dort vorteilhaft eingesetzt, wo ihre elektrische und thermische Nutzenergie möglichst zeitgleich und über mindestens 3.000 Stunden pro Jahr zum Einsatz kommt. Dies sind im Leistungsbereich um 1 kWel das Einfamilienhaus, im Leistungsbereich um 5 – 20 kWel das Mehrfamilienhaus und darüber hinaus Gewerbebetriebe oder Quartiere.

Die Broschüre gibt eine ausführliche Hilfestellung für die Anmeldung und steuerliche Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellen. Sie erläutert alle Schritte von der Planung bis zum Betrieb der Anlage, die technischen Einrichtungen, die steuerliche Behandlung und Möglichkeiten zur Förderung einer solchen innovativen Heizungsanlage.

Die DIN-A4-Broschüre mit 40 Seiten richtet sich an Bauherren, Eigentümer, Käufer, Mieter, Vermieter, Verwalter, SHK-Handwerker, Contractoren & Stadtwerke sowie alle an Hocheffizienz Interessierten.
 

 

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Seitenanzahl: 40
Stand: November 2020