Energieausweis für Gebäude
Für die Berechnung des Energiekennwertes gibt es zwei Möglichkeiten; sie kann entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs – bedarfsorientiert – oder auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs – verbrauchsorientiert – erfolgen. Für Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen beiden Berechnungsansätzen. Bei Wohngebäuden sind die Anzahl der Wohneinheiten und das Baujahr ausschlaggebend. Zudem ist der Verwendungszweck zu berücksichtigen. Ab dem 1. Januar 2008 schränkt der Gesetzgeber diese Auswahlmöglichkeiten dahingehend ein, dass für Gebäude mit maximal vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, stets ein bedarfsorientierter Energieausweis auszustellen ist.
Beim Energiebedarfs-Ansatz wird die Qualität der Komponenten der Heizungsanlage und der Dämmung einzeln bewertet. Der sich daraus ergebende Energiebedarfs-Kennwert wird auf Seite 2 des Energieausweises wiedergegeben. Dagegen wird beim Energieverbrauchs-Ansatz der Energieverbrauch der letzten drei Jahre bewertet. Der Verbrauch wird den Heizkostenabrechnungen oder den Energierechnungen entnommen. Der Energieverbrauchskennwert wird auf Seite 3 des Energieausweises dargestellt. Weitere Informationen zum Energieausweis sind erhältlich im Internet (www.energieausweis-aktuell.de) oder bei der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., Tel. (0631) 360 90 70.
ASUE
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ASUE e. V., Postfach 30 37 27, 10726 Berlin.
Jürgen Stefan Kukuk
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