10. März 2022

KWKG 2022/2023 – BMWK veröffentlicht erste Inhalte

Vor zwei Jahren wurde das KWK-Gesetz (KWKG) zuletzt novelliert – im Jahre 2022 wird es eine weitere, kleine KWKG-Novelle geben. Die Änderungen sollen im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms in Kraft treten und haben erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige KWK-Ausrichtung, so meldete das BHKW-Infozentrum am 28. Februar 2022.

Zielanpassung für die KWK

Wie bei der letzten Novelle wird der kommenden Überarbeitung des KWKG eine Evaluierung zu Grunde gelegt. Wenn diese Vorarbeit termingerecht abläuft, kann zum 01. Januar 2023 mit der Novelle gerechnet werden. Inhaltlich wird sich die Novelle in großen Teilen an den Vorgaben des Koalitionsvertrages orientieren, wonach die Klimaneutralität bereits im Jahre 2035 erreicht werden soll. Das BHKW-Infozentrum schreibt dazu: „Welche konkreten Auswirkungen damit verbunden sind, wird die Evaluierung des KWK-Gesetzes aufzeigen. Dabei sollen die im KWK-Gesetz (KWKG) festgelegten Ziele stärker mit den Ausbaupfaden der Erneuerbaren Energien abgestimmt werden. Die Zielvorgabe eines Strommengenziels in Höhe von 120 TWh im Jahre 2025 ist nach Meinung des BMWK weder zielführend noch entspricht es den Vorgaben einer modernen Energiewirtschaft. Die neuen Zielvorgaben des Wirtschaftsministeriums zeigen sich in den nun vorgestellten Detail-Regelungen hinsichtlich des Brennstoffeinsatzes und der Fokussierung auf die Stromerzeugung zu Residuallast-Zeiten.

Wasserstoff-Readiness und Reduzierung der Vollbenutzungsstunden

Der Umstieg von Erdgas auf Grün-Gas mach auch vor der Kraft-Wärme-Kopplung nicht halt. Einige BHKW-Hersteller bieten schon heute 100 % wasserstofffähige Geräte an, alle anderen werden zukünftig entsprechende Fähigkeiten entwickeln müssen.

Darüber hinaus werden die laut aktuellem KWKG ab dem Jahr 2025 auf 3.500 Stunden pro Jahr limitierten förderfähigen Vollbenutzungsstunden jährlich weiter reduziert, bis 2030 maximal 2.500 Vollbenutzungsstunden zur Verfügung stehen würden. Damit wird versucht, die KWK stärker in die reine Spitzenlasterzeugung als so genannte Peaker-Anwendung zu drängen.

Weitere Ausblicke zu Biomethan, iKWK und blauer Wärme

Das BHKW-Infozentrum hat auf seiner Webseite zusätzliche Informationen zum neuen KWKG bereitgestellt. Sie können die Meldung hier nachlesen.

 

Ansprechpartner:

Jannic Seebürger
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: jannic.seebuerger@asue.de


ASUE-Meldung: Vorschau vom BHKW-Infozentrum zum KWKG 2022

Weitere Informationen

Zur Meldung des BHKW-Infozentrums: Über diesen Link.