Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG)

Viele Anlagen und Betriebe erzeugen Emissionen. Dies können z. B. Geräusche, Gerüche oder Abgas sein. Das mit dem Kürzel BImSchG abgekürzte Bundesimmissionsschutzgesetz legt fest, welche Maßnahmen ein Emittent treffen muss, damit weder Menschen noch die Umwelt durch die auf sie wirkenden Immissonen negativ oder gar schädlich beeinflusst werden. Dies können Abstandsregeln, Dämmmaßnahmen oder auch technische Filtereinrichtungen sein.

Vor der Erreichtung eine Emissionen verursachenden Anlage muss ein Anlagenplaner seine Anlage nach BImSchG genehmigen lassen. Für Energieanlagen sind dabei vor allem die Abgasemissionen zu beachten, die durch geeignete Schornsteine abgeleitet werden müssen. Ebenso müssen maximale Geräuschepegel, die sich nach dem Standort jeder Anlage richten, eingehalten werden. Die Einzelheiten werden in der TA Luft und der TA Lärm beschrieben.