23. September 2020

Pauschale Kürzung des KWK-Zuschlags durch den Netzbetreiber bei negativen Börsenstrompreisen: Suche nach betroffenen KWK-Betreibern

Seit dem Inkrafttreten des KWKG 2017 sind Betreiber von BHKWs, Brennstoffzellen und Mikrogasturbinen dazu verpflichtet, nach § 15 KWKG dem Netzbetreiber jährlich die Strommengen zu melden, die zu Zeiten von negativen Börsenstrompreisen erzeugt wurden. Wird dieser Meldepflicht nicht nachgekommen, werden die Zahlungen des KWK-Zuschlags vom Netzbetreiber gekürzt. Die Regelung soll dazu dienen, eine strommarktorientierte Fahrweise von KWK-Anlagen anzureizen.

Teilweise Verbesserung mit KWKG 2020

Die ASUE und andere Verbände haben schon damals mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass diese Regelung kontraproduktiv für kleine KWK-Anlagen ist, da diese sinnvollerweise nicht mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) ausgestattet werden. Somit kann für diese Anlagen kein Nachweis darüber geführt werden, ob diese zu Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen in Betrieb waren oder nicht – selbst wenn der Betreiber die Strompreise im Blick hat und die Anlage entsprechend steuert.

Im neuen KWKG 2020, welches vor wenigen Wochen in Kraft getreten ist (ASUE berichtete), wurde eine Ausnahmeregelung für neue Anlagen bis 50 kWel eingerichtet, so dass für diese nun keine Meldung mehr abgegeben werden muss. Bedauernswerterweise besteht diese Neuerung nur für neue KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme seit Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes. Anlagen, die zwischen 2017 und dem 13.08.2020 in Betrieb genommen wurden, müssen der Meldepflicht unverändert nachkommen und ggf. auch nach wie vor Kürzungen der KWK-Zuschläge hinnehmen.

Hinzu kommt, dass die verschiedenen Netzbetreiber in dieser Sachlage unterschiedlich agieren. Während einige Netzbetreiber KWK-Anlagen ohne RLM-Messung standardmäßig und automatisiert über Standard-Einspeiseprofile abrechnen – was nur zu geringen Einbußen bei den KWK-Zuschlägen führt –, werten andere Netzbetreiber das Fehlen der RLM-Messung automatisch als grundsätzliche Versäumnis der Meldepflicht und kürzen die KWK-Zuschläge pauschal um 5 % pro Tag mit negativen Börsenstrompreisen im jeweiligen Monat.

Ziel: Gemeinsame Klärung bei der EEG/KWKG-Clearingstelle

Auf Initiative des Arbeitskreises Objekt- und Arealversorgung – in dem die ASUE aktives Mitglied ist – will sich der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK) dieser Sache annehmen und in Zusammenarbeit mit dem BDEW, in dem auch die Netzbetreiber organisiert sind,  auf eine Klärung hinarbeiten. Denn diese Verringerung des Verwaltungsaufwandes liegt auch im Interesse der Netzbetreiber.

Es soll nun ein Zusammenschluss betroffener Anlagen geschaffen werden und bei der EEG/KWKG-Clearingstelle (Link) eine Klärung beantragt werden. Wir benötigen dazu die Bereitschaft der betroffenen Betreiber und der jeweiligen Netzbetreiber, an einer solchen Klärung teilzunehmen.

Daher möchten wir Sie um Ihre Unterstützung bitten, indem Sie sich der Initiative anschließen, sofern die Regelung Sie selbst betrifft. Wenden Sie sich auch gerne an Ihren Kundenkreis, um Betroffene zu identifizieren und zu aktivieren. Wir benötigen für die Erstellung einer Liste der Anlagen jeweils die Angaben zu Name und Anschrift der Erzeuger und des jeweiligen Netzbetreibers mit der erklärten Bereitschaft beider Parteien, sich an unserem Vorhaben beteiligen zu wollen.

Ganz besonders rufen wir Contractoren, Kommunalunternehmen und Betreiber mit mehreren betroffenen Anlagen dazu auf, sich zu beteiligen, damit die Initiative durch eine große Anlagenzahl mehr Gewicht erhält.

Außerdem bitten wir weitere Verbände der Branche, sich an dem Vorhaben zu beteiligen und bei der Suche nach betroffenen Erzeugern zu unterstützen.

Formular herunterladen, ausfüllen und mitmachen

Unter diesem Link können Sie sich das Formular (Word-Datei), mit dem Sie die erforderlichen Angaben an uns übermitteln können, von der Website des B.KWK herunterladen.

Ihre Eingaben können Sie unter buero-berlin@asue.de an uns senden.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung!

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Weiter zum Word-Formular auf bkwk.de
Der Link auf dem Bild führt Sie zu einer Word-Datei auf der Website des B.KWK, die Sie ausfüllen und an uns zurücksenden können.