14. Januar 2021

Gemeinsame Verbändestellungnahme zum Regierungsentwurf der Novelle der 13./17. BImSchV

Allgemeine Anmerkungen zum Regierungsentwurf

Das Bundesumweltministerium hat am 29.06.2020 einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (13./17. BImSchV) veröffentlicht. Dadurch sollen die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 und (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 umgesetzt werden – auch bekannt als Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen.

Der AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V., der B.KWK  Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. und die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. haben bereits zum Referentenentwurf im Juli 2020 Stellung genommen (Link). Erfreulicherweise wurden einige dieser Punkte im nun vorliegenden Regierungsentwurf mit Stand 30.11.2020 (Link) berücksichtigt. Nichtsdestotrotz sehen wir vor allem den Aspekt der Investitionssicherheit an einigen Stellen weiterhin gefährdet. Gerade die aktuell getroffenen Regelungen beim Methanemissionsgrenzwert von Verbrennungsmotoren gewähren aus unserer Sicht nicht ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit bei Anlagenbetreibern. Zudem sehen wir bei der Messung eine Differenz zwischen dem Stand der Technik und den getroffenen Regelungen.

Die einzelnen Forderungen sowie entsprechende Erläuterungen und Textvorschläge finden Sie in unserer ausführlichen Stellungnahme. Wir hoffen, dass diese im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de