28.09.2016

Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen

Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt seit dem 1. August die Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden.  Das Förderprogramm Brennstoffzellen-Heizgeräte ist Bestandteil des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE), das Ende Juli von der EU-Kommission notifiziert wurde.

Mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ möchte das BMWi die Markteinführung von Brennstoffzellen-Heizgeräten konsequent vorantreiben. Antragsteller erhalten einen Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für stationäre  Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Die Förderzuschüsse setzen sich zusammen aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag. Das Programm ist zunächst auf drei Jahre ausgelegt.

Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.  

Antragsteller können die Förderung für ihre neue Brennstoffzellenheizung zurzeit bei der KfW reservieren. Sobald die Reservierungsbestätigung der KfW vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Ab Dezember 2016 kann der Zuschuss auch ohne vorherige Reservierung direkt im KfW-Zuschussportal beantragt werden.

Das neue Förderprogramm wird unter der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ bei der KfW geführt.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de