04.10.2016

Das KWK Gesetz wird nochmals geändert:
ASUE bezieht Stellung zum Referentenentwurf des BMWi

Durch den beihilferechtlichen Einspruch der EU-Kommission gegen die zuletzt gültige Fassung des KWK-Gesetzes wurde eine erneute Anpassung der bereits im letzten Jahr verabschiedeten Neufassung erforderlich.

Erstens schlägt das BMWi eine Ausschreibungspflicht für KWK Anlagen zwischen 1 bis 50 MW vor. Das Ausschreibungsverfahren wird erweitert auf innovative KWK-Systeme, die einen hohen Anteil erneuerbarer Energie mit einschließen.

Zweitens wird die KWKG-Umlage hinsichtlich der besonderen Ausgleichsregelung dem EEG angepasst und somit harmonisiert. Darüber hinaus wird der Begriff Eigenversorgung vom EEG auf das KWKG übertragen.

ASUE sieht in der Änderung einer Reihe von Verschlechterungen gegenüber der letzten Fassung des KWKG, ebenfalls wäre eine Neufassung eine Chance zum beschleunigten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gewesen.

Daher hat ASUE gemeinsam mit anderen Verbänden eine Stellungnahme ausgearbeitet.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de