Dringender Handlungsbedarf zur schnellstmöglichen Wiedereinführung des elektronischen Meldeverfahrens zur BAFA-Zulassung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW(el)
Zum 17.12.2018 wurde das KWK-Gesetz mit dem Energiesammelgesetz verändert (ASUE berichtete). Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel können weiterhin Investitionszuschüsse mit den KWK-Zuschlagszahlungen des KWKG kumulieren. Allerdings muss der Zuschussgeber nun nachweisen, dass eine Überförderung ausgeschlossen ist. Aufgrund dieser Änderungen wurden die Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung vom 14.01.2016 und die dazugehörige Typenliste seitens des BAFA ersatzlos aufgehoben und auf Papierform umgestellt.
Dies bedeutet in der Praxis, dass seit dem 01.01.2019 das elektronische Anzeigeverfahren für KWK-Anlagen nicht mehr möglich ist. Es ist nun erforderlich, einen schriftlichen Antrag auf Zulassung einzureichen, der für Anlagen bis 50 kWel mit einer Gebühr in Höhe von 150,00 € verbunden ist.
Diese unabgestimmte Änderung wurde von einem breiten Spektrum der Energie- und Haustechnikbranche mit Unverständnis aufgenommen. In Zeiten von Digitalisierung und Automation aller Prozesse wird ein funktionierendes, schnelles und kostensparendes digitales System abgeschaltet und in eine aufwändige, analoge Form zurückversetzt. Die beiden beim BAFA für die manuelle Prüfung der Anträge zuständigen Sachbearbeiter*innen wurden von den Verantwortlichen alleine gelassen und schieben schon heute nach eigener Aussage einen Bearbeitungsstau von 8 Monaten vor sich her – Tendenz steigend.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die ohnehin sehr genau zu berechnenden Mini-KWK-Anlagen mit der Bearbeitungsgebühr finanziell noch weiter belastet werden, obwohl deren hocheffiziente und netzdienliche Funktion als dritte Säule der Energiewende inzwischen allgemein akzeptiert ist.
Wir freuen uns, dass sich mit ASUE, BDH, B.KWK, IBZ, VDMA und Zukunft ERDGAS mehrere Verbände der Energie- und Haustechnikbranche auf das nebenan verlinkte, deutlich formulierte Schreiben auf digitalem Weg einigen konnten. Am 17. April 2019 wurde die Stellungnahme neben dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Bareiß auch an mehr als zehn weitere, hochrangige Regierungsvertreter übermittelt, um an den entscheidenden Positionen innerhalb der Regierung auf diesen unhaltbaren Missstand hinzuweisen.
Wir hoffen, dass die elektronische Meldung baldmöglichst wieder aktiviert wird.
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
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