15.05.2019

ASUE INFORMIERT 05.2019

Neue KWKK-Broschüre // Anmeldung  Mini-BHKW // Wegfall Meldepflicht // Neuregelung EEG-Umlage // INNOVATIONSPREIS: Was wurde aus ... KKU? // Energietage 2019

Neue ASUE-Broschüre: KWKK – Kraft, Wärme und Kälte aus einer Anlage

Auf dem Weg zur Energie- und Wärmewende

 

Die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) ist eine effiziente Energielösung, die schon in vielen Projekten erfolgreich eingesetzt wird. Dennoch dominieren im produzierenden Gewerbe und der Gastronomie Parallelinstallationen aus elektrisch betriebenen Kältekompressoren und Gas- oder Ölbrennern für die Versorgung mit Wärme und Kälte. Der im Betrieb erforderliche Strom wird aus dem öffentlichen Netz teuer dazugekauft.

Die neue ASUE-Broschüre „KWKK – Kraft, Wärme und Kälte aus einer Anlage“ soll der auf Englisch Trigeneration genannten Technik zu größerer Aufmerksamkeit verhelfen. Weil die größte Barriere oftmals das Vertrauen in die alte, ineffiziente, aber vorhandene Technik ist, erklärt die Broschüre auf verständliche Weise die verschiedenen Sorptionsverfahren, die den Kern der Kälteerzeugung aus Wärme darstellen.

Des Weiteren stellt die Broschüre bestehende KWKK-Projekte in verschiedenen Anwendungsfällen vor und beleuchtet mit Beispielrechnungen auch die Wirtschaftlichkeit von KWKK-Anlagen. Abschließend werden die aktuellen, umfassenden Fördermöglichkeiten zusammen mit einem aus TurnKey- KWKK-Anlagenbauern bestehenden Anbieterverzeichnis aufgeführt.

Die Broschüre kann in gedruckter Version unter https://shop.wvgw.de/Produkt-Katalog/ASUE bestellt werden.

KWK-Workshop zum Thema am 23. Mai 2019 in Oberhausen

 

Passend zur Neuerscheinung der ASUE-KWKK-Broschüre bietet der B.KWK seinen Workshop „Effiziente Energiebereitstellung mit KWK in der Industrie“ an.  Dort werden neben Fragestellungen im regulatorischen Umfeld und zukünftigen Optionen für die KWK auch Projektreporte vorgestellt. Dazu zählt in einem Vortrag auch der Einsatz einer KWKK-Anlage in der Lebensmittelindustrie, der von der AGO AG beigesteuert wird.

Das vollständige Programm und die Anmeldung zu diesem interessanten Workshop finden Sie unter https://www.bkwk.de/veranstaltungen/.

Wichtige Änderung bei der Anmeldung von Mini-BHKW

Durch das Energiesammelgesetz haben sich Änderungen bei der Anmeldung von Mini-BHKW bis 50 kWel ergeben. Aufgrund der neuen rechtlichen Bestimmungen sind die bisherige Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung und die dazugehörige Typenliste gestrichen worden und die Anmeldung muss wieder in Papierform eingereicht werden. Außerdem geht dies mit einer Bearbeitungsgebühr von 150 € und einer voraussichtlichen Bearbeitungszeit von über einem halben Jahr einher.

Die ASUE setzt sich zusammen mit weiteren Verbänden der Branche dafür ein, das alte, unkomplizierte und schnelle Verfahren wieder einzuführen.

Zur Stellungnahme

Wegfall der Meldepflicht nach EnSTransV

Erfreuliche Nachrichten für Betreiber von Mini- BHKWs und Brennstoffzellen: Die bisherige Pflicht für die Meldung nach der Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) wird künftig entfallen. Die Generalzolldirektion hat hierzu die beteiligten Verbände folgendermaßen informiert:

Der Bundestag hat in der 95. Sitzung am 11. April 2019 beschlossen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 19/8037 vom 27. Februar 2019 sowie BTDrs. 19/9297 vom 10. April 2019) anzunehmen.

Nach einer abschließenden Beratung im Bundesrat am 17.  Mai 2019 wird das Gesetz aller Voraussicht nach am 1. Juli 2019 in Kraft treten. Der Entwurf enthält auch grundlegende Anpassungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV). Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die in § 6 EnSTransV normierte Möglichkeit einer Befreiung von der Anzeigeoder Erklärungspflicht gestrichen wird. Im Gegenzug wird § 3 EnSTransV dahingehend eingeschränkt, dass Begünstigte künftig erst dann den Anzeige- oder Erklärungspflichten gegenüber dem Hauptzollamt unterliegen, wenn die Höhe der einzelnen Steuerbegünstigung jeweils ein Aufkommen von 200.000 Euro oder mehr je Kalenderjahr erreicht. Diese Anpassungen, mit denen eine erhebliche Entlastung sowohl für die Wirtschaft als auch die Zollverwaltung einhergeht, treten nach Artikel 7 des Gesetzentwurfs voraussichtlich zum 1. Juli 2019 und damit nach Ablauf der bisher geltenden Anzeige- oder Erklärungsfrist bzw. der Frist zur Abgabe eines Antrags auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht in Kraft. Damit die Wirtschaft aber bereits im aktuellen Jahr von den Vereinfachungen profitieren kann und vor dem Hintergrund des aktuell weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahrens wird im Vorgriff auf die zu erwartende Rechtsänderung ab sofort und bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen der EnSTransV wie folgt verfahren:

• Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV sind nicht mehr erforderlich.

• Begünstigte, deren Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 Euro im Kalenderjahr bezogen auf die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt, sind nicht mehr zur Abgabe einer Anzeige oder Erklärung verpflichtet.

Die ASUE begrüßt diese überfällige Änderung. Bisher waren Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, ihrem zuständigen Hauptzollamt einmal jährlich die Höhe der Steuerbegünstigungen bei der Energiesteuer mitzuteilen,  obwohl sie eben jene Steuerbefreiung genau dort zuvor beantragt hatten. Die ASUE wird sich weiterhin für Entbürokratisierung und Bagatellgrenzen für dezentrale Stromerzeugung mit KWK stark machen.

Mögliche Neuregelung der EEG-Umlage auf eigenerzeugte Strommengen

Am 4. April 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) mit Redispatch-Neuregelung verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde vom Bundestag auch eine Entschließung angenommen, nach der sich die Bundesregierung mit einer Neuregelung der EEG-Umlage für eigenverbrauchte Strommengen in KWK-Anlagen befassen soll. Dies steht im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil des EuGH vom 28. März 2019, nach dem es sich bei der EEG-Umlage um keine staatliche Beihilfe handelt. Da die (anteilige) EEG-Umlagebelastung von eigenerzeugten Strommengen in EEG- und KWK-Anlagen mitunter mit europarechtlichen Vorgaben begründet wurde, ist nun zu prüfen, wie eine künftige Regelung für dezentrale Eigenerzeuger aussehen kann.

Aus Sicht der ASUE und für eine erfolgreiche Energie- und vor allem Wärmewende sollte diese Gelegenheit genutzt werden und die Belastungen von kleinen, dezentralen und netzdienlichen BHKWs und Brennstoffzellen abgeschafft oder minimiert werden. Im Leistungsbereich zwischen 1 und 10 MW elektrisch sollte die im Energiesammelgesetz (EnSaG) neu geschaffene „Claw-Back“-Regelung abgeschafft werden, nach der die EEG-Umlagebelastung auf eigenerzeugte Strommengen in Abhängigkeit von der Vollbenutzungsstunden zwischen 40 und 100 % liegt. Im Bereich der Mini-BHKWs und Brennstoffzellen sollte die bestehende Bagatellgrenze von 10 kW und 10 MWh/a auf mindestens 30 kW angehoben werden.

Diese Neuregelung wäre auch deshalb angezeigt, da die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (PE-CONS NO/ YY2016/0382) vorsieht, jegliche Umlagen, Abgaben,  Gebühren und sonstige bürokratische Hemmnisse für Eigenerzeuger abzuschaffen. Da diese Vorgaben bis zum Jahr 2021 ohnehin umgesetzt werden müssen, wäre jetzt ein geeigneter Zeitpunkt.

Serie INNOVATIONSPREIS: Was wurde aus ... KKU?

Wärmepumpen mit Gasantrieb: nicht nur in Japan ein Erfolgskonzept

Das japanische Kernland liegt in einer ähnlichen Klimazone wie Mitteleuropa, wodurch die Heizungsanforderungen durchaus vergleichbar sind. Während in Deutschland viele Energiezentralen bis heute aus mindestens zwei Aggregaten, nämlich einem Gasbrenner und einer elektrisch angetriebenen Kälteanlage, aufgebaut sind, liefern Gasmotorwärmepumpen (GMWP) beide Energieströme im Parallelbetrieb. Dieser Vorteil hat im technikaffinen Japan schon früh zum Einsatz von GMWP geführt, weswegen dort heute ca. 20.000 Anlagen auf Gasmotorbasis für verlässliche und umweltfreundliche Wärme und Kälte sorgen.

Die Erfahrung mit den in Baumaschinen und Gabelstaplern bewährten Gasmotoren von YANMAR führte schon 1987 zu einer gasmotorgetriebenen Wärmepumpe,  die hinsichtlich Effizienz im Brennstoffeinsatz Maßstäbe setzte. Nach der positiven Marktentwicklung in Japan wurde die KKU CONCEPT GmbH im Jahr 2013 YANMAR-Vertriebspartner,  um den deutschen Markt zu erschließen.

Nur ein Jahr später integrierten die Ingenieure von KKU CONCEPT einen Wärmetauscher in die nun deutlich kompakter aufgebaute GMWP, wodurch keine externen Kältemittelleitungen mehr installiert und dadurch auch kein Kältemittel mehr ins versorgte Gebäude geführt werden musste. Durch diesen mit dem Innovationspreis 2014 prämierten Ansatz konnte zum einen die Sicherheit in den Hauskälteleitungen verbessert werden, zum anderen wurden mit der Anpassung wesentlich kleinere Mengen an Kältemittel nötig, so dass die Umwelt beim GMWP-Einsatz gleich mehrfach profitiert.

Heute stehen die Zeichen auf weiteres Wachstum. Wegen der Preisentwicklung am Strommarkt und des effizienten Einsatzes des Brennstoffs Gas sind GMWP-Konzepte vor allem bei Unternehmen bzw. Gebäuden mit gleichzeitigem Wärme- und Kältebedarf auf moderatem Temperaturniveau gefragt. Dass die EEG-Umlage bei den rein mit Gas angetriebenen Aggregaten nicht anfällt und sich der GMWP-Einsatz wegen der hohen Effizienz durch die EnEV gestützt wird, eröffnet dem Systemanbieter neue Möglichkeiten.

Auf der diesjährigen ISH hat KKU zudem den Zusammenschluss mit YANMAR verkündet, wodurch nicht nur die internen Abläufe effizienter gestaltet, sondern auch der ganzheitliche Service für die Bauherren noch weiter ausgebaut werden soll. Dem erhöhten Personalbedarf hat KKU mit zusätzlichen Büroflächen in direkter Nachbarschaft des Hauptsitzes in Marl Rechnung getragen. In Summe beschäftigt KKU CONCEPT heute 86 Mitarbeiter und blickt weiter optimistisch in die Zukunft.

Die ASUE auf den Berliner Energietagen 2019: effiziente energetische Quartiersversorgung

Die Energietage feiern in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen und können dabei auf eine ebenso erfolgreiche wie wechselvolle Geschichte zurückblicken. War in den letzten Jahren Katerstimmung und Missmut wegen des offensichtlichen Stillstands beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu spüren, so entwickelt sich heute eine immer stärker polarisierende, immer lauter geführte Diskussion über die Zukunft unseres Klimas. In diesem Spannungsfeld sieht sich eine minimal-invasive Klimapolitik den sich durchgreifend verändernden Lebenswirklichkeiten auf der gesamten Erde ausgesetzt. Die Berliner Energietage bieten nun wieder das Forum für auf Augenhöhe geführte Diskussionen, um dem klimapolitischen Diskurs eine für alle tragbare Richtung zu geben.

Die ASUE trägt zu dieser Debatte die Veranstaltung unter dem Titel „Vier erfolgreiche Elemente für die effiziente energetische Quartiersversorgung“ bei. Wenn Planer, Energieversorger und Kommunen Energiekonzepte entwickeln, stoßen sie immer wieder an strukturelle aber auch technologische Grenzen. Mal sind Gebäude mit hohem Wärmebedarf denkmalgeschützt, kostenfreie Quellen von Umweltwärme wie Grundwasser nicht nutzbar, die Verschaltung von mehreren Objekte zu einem gemeinsamen, energetischen Netzwerk ist durch die Gesetzgebung blockiert oder Investitionen und Risiken erscheinen zu hoch.

In unserem kostenlosen Vortragsblock am 22. Mai zeigen wir von 13:30 bis 16:30 Uhr, wie in vier sehr unterschiedlichen aber trotzdem beispielhaften Projekten die energetische Quartiersversorgung besonders effizient umgesetzt wurde oder werden wird.

Programm und Anmeldung

Das detaillierte Programm unserer Session finden Sie auf unserer Webseite. Die verbleibenden Plätze sind begrenzt. Zögern Sie daher nicht und melden Sie sich unter info@asue.de für die Veranstaltung an. Eine Anmeldung über die Website der Berliner Energietage ist nicht mehr möglich.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


KWKK – Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung


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