05. Mai 2020

Energieberater-Netzwerk DEN übt deutliche Kritik an Mieterstromprozess – Ein Detail fehlt

Der DEN e. V., ein großer Netzverbund von Energieberatern, hat die aktuellen Prozesse rund um den Mieterstrom in seiner Pressemeldung vom 05. Mai 2020 mit deutlichen Worten kritisiert. Die komplizierten Prozesse als Sargnagel des Mieterstroms zu beschreiben ist eine sehr treffende Beschreibung des Status quo. Denn wer heute Mieterstrom erzeugen möchte, sieht sich auch in einem kleinen Zweifamilienhaus denselben Pflichten und Regeln ausgesetzt, wie große Energieversorger. Das bedeutet massive Nachweis- und Meldepflichten, wodurch viele Projekte noch während der Entwicklung wieder eingestellt werden. Im Ergebnis wurden seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes nur ein Bruchteil der bereitgestellten Fördergelder abgerufen. Damit geht ein großes Potenzial zur Schonung von Ressourcen, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur aktiven Beteiligung der sonst nur zuschauenden Bevölkerung verloren.

Nach einer schlüssigen und lesenswerten Argumentation resümiert der DEN: „Die ganze, durch die Gesetzgebung größtenteils hausgemachte Komplexität des Mieterstroms versperrt das große Potenzial, welches durch das Mieterstromkonzept als Win-Win-Win-Situation für Umwelt, Mieter und Vermieter erschlossen werden könnte.“ Als Lösungsmöglichkeiten werden zwei grundlegende Forderungen gestellt, die wir vollumfänglich unterstützen, weil sie Planungssicherheit bedeuten und eine Vereinfachung der Prozesse versprechen:

  1. Mieter müssen verpflichtet werden, Mieterstrom abzunehmen, wenn dieser unter dem Preis der örtlichen EVUs liegt.
  2. Es muss eine zentrale Koordinierungsstelle für alle gesetzlichen Meldepflichten rund um die Mieterstromanlage eingerichtet werden.

Allerdings möchten wir den Lösungsmöglichkeiten eine weitere Forderung hinzufügen, die auch die Wärmewende in den Fokus von Mietern und Vermietern rückt:

  1. Die Gesetzgebung muss technologieoffen umgestaltet werden, so dass auch hocheffiziente KWK-Anlagen möglicherweise in Kombination mit PV-Anlagen eingesetzt werden können.

KWK-Anlagen werden bei der Mieterstromversorgung nach KWKG derzeit noch benachteiligt, weil sie nur einen reduzierten KWK-Zuschlag erhalten, aber die volle EEG-Umlage abführen müssen.

Denn nur Mieterstrommodelle mit Blockheizkraftwerken bieten neben der ökologischen Stromerzeugung vor Ort auch die Chance auf eine energieeffiziente, umweltfreundliche Wärmeversorgung von Gebäuden. Insbesondere vor dem Hintergrund des Sanierungsstaus in Deutschland, bietet sich dieses Instrument zu Erreichung der Klimaschutzziele 2050 an. Zu diesem Thema hat die ASUE kürzlich die neue Broschüre „Mieterstrom mit KWK“ herausgebracht, die die wichtigsten Regelungen und Parameter dieses ganzheitlichen und versorgungssicheren Ansatzes erläutert. Unter www.asue.de/broschueren/mieterstrom-mit-kwk können Sie sich die Broschüre in der Vorschau ansehen und erreichen auch den Shop für die Bestellung.

 


Weitere Informationen

Quelle

Weiter zur Pressemeldung des DEN e. V.
Weiter zur Pressemeldung des DEN e. V.

 

ASUE-Broschüren zum Thema

ASUE Broschüre Mieterstrom mit KWK
ASUE-Broschüre Mieterstrom mit KWK: Informationen für Mieter, Vermieter, Hausverwalter, Immobilienbesitzer, Wohnungswirtschaft und Energieversorger