20.05.2003
KfW-Fördermöglichkeiten ausgeweitet: Austausch alter Heizkessel jetzt stärker gefördert
Der Austausch alter Heizungsanlagen eröffnet großen Energieeinsparpotenziale. Hierzulande sind zum Beispiel über 1,9 Millionen Ölkessel älter als 25 Jahre. Moderne Heizungsanlagen verbrauchen rund 30 Prozent weniger Energie als alte Anlagen. Veraltete Heizungsanlagen verursachen unnötig hohe Energiekosten und belasten die Umwelt und das Klima.
Die Bundesregierung stellt nun für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Gebäudebestandes zusätzliche 160 Millionen Euro bereit. Mit der Erhöhung des Förderetats, der durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet wird, erfolgt gleichzeitig eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten. So kann die KfW nun unter anderem erstmals den Austausch alter Kohle-, Öl- und Gasöfen als einzelne Maßnahme – entsprechend dem Maßnahmenpaket 5 des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms – mit zinsgünstigen Krediten unterstützen. Darauf weist nun die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch hin. Dieses Programm soll als Teil des nationalen Klimaschutzprogramms der Finanzierung von umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung für Altbauten dienen.
Als Austausch der Heizung definiert das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW den Einbau von Wärmeversorgungsanlagen im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dazu gehört unter anderem der Einbau von Gas-Brennwert- oder Gas-Niedertemperatur-Heizkesseln. Förderfähig sind dabei auch all jene Maßnahmen, die zur vollen Funktion der neuen Anlagen erforderlich sind, also beispielsweise auch der eventuelle Umbau des Schornsteins, der Einbau von Steuerungstechnik, die Entsorgung alter Heizkessel oder die Erneuerung von Heizkörpern.
Beim Maßnahmepaket 5 werden von der KfW bis zu 100 Prozent der Investitionskosten –einschließlich Nebenkosten wie Architekt oder Energieeinsparberatung –, maximal jedoch 80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Eine Kumulierung der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln ist so lange zulässig, wie die Summe aller Fördermaßnahmen nicht die Summe der tatsächlichen Aufwendungen überschreitet.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften, deren Investitionen in selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude fließen. Auch Contracting-Vorhaben sind förderungsfähig.
Weitere Informationen, Merkblätter und Anträge sind im Internet unter www.kfw.de oder unter der Hotline 01801/33 55 77 erhältlich!
Ansprechpartner:
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de