Letzte Chance für säumige BHKW-Betreiber: Anmeldung beim Marktstammdatenregister nur noch bis zum 30. September!
Die Zeit für die nachträgliche Eintragung von Bestandsanlagen ins Marktstammdatenregister (MaStR) läuft ab. Nachdem das zentrale Anlagenregister am 31.01.2019 gestartet war, waren Betreiber von BHKW, Brennstoffzellen und anderen KWK-Anlagen aufgefordert, ihre Anlagen einzutragen.
Obwohl bereits eine verlängert Frist bis zum 31.01.2021 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für säumige Nachmelder gewährt hatte (ASUE berichtete), sind laut BHKW Infozentrum immer noch mehrere 10.000 Anlagen nicht in dem Online-Portal erfasst. Die BNetzA hat reagiert und für Bestandsanlagen, die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen worden sind, die Meldefist nochmal verlängert. Nun haben die betroffenen Betreiber noch bis zum Ende des Monats, bis zum 30. September Zeit, ihre KWK-Anlagen zu melden und die Auferlegung von Bußgeldern zu vermeiden.
BHKW-Betreiber: Noch bis 30. September bei der BNetzA anmelden!
Betreiber von KWK-Anlagen (und PV-Anlagen) müssen sich selbst und die Anlage, die sie betreiben, spätestens bis einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage registrieren. Die Meldung ist maßgeblich für einen Anspruch auf Zahlung nach EEG oder KWKG und kann bei Nichteinhaltung Bußgelder nach sich ziehen. Die Pflichten gelten auch dann, wenn für die Anlage keine Förderung in Anspruch genommen wird oder wenn die Anlage bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur registriert wurde.
Die Registrierung erfolgt im Webportal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de und muss nicht zwangsläufig persönlich durchgeführt werden. Gerne übernehmen auch wir, die ASUE, als Dienstleister diese Meldepflicht für Sie im Rahmen unseres KWK-Services. Informieren Sie sich jetzt unter https://asue.de/service/kwk_service.
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de
Weitere Informationen
Zu allen weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie unter www.marktstammdatenregister.de.