23. Oktober 2018

Innovative KWK-Systeme (iKWKS): BAFA veröffentlicht Merkblatt

Die Rahmenbedingungen für Projekte mit innovativen KWK-Systemen (iKWKS) werden mit Regelungen in KWKG und KWKAusV festgesetzt. Das Zulassungsverfahren ist durch die verschiedenen zu beachtenden Gesetze und Vorschriften sehr komplex und hemmt die tatsächliche Umsetzung von diesen hocheffizienten Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Zum besseren Verständnis hat das BAFA am 15. Oktober 2018 ein Merkblatt veröffentlicht, das die Gesetze in einen gemeinsamen Rahmen für die iKWKS stellt und anhand einiger Beispiele verständlich erläutert.

Nahwärmenetze mit effizienten iKWKS

Mit den besonderen Rahmenbedingungen soll die Nutzung von innovativen KWK-Systemen mit ihren hohen Gesamtwirkungsgraden weiter vorangetrieben werden. In nur für größere Wohn- oder Gewerbeprojekte geeigneten Anlagengrößen von mehr als 1 MWel bis einschließlich 50 MWel müssen für eine iKWKS-Förderung immer drei Komponenten zusammen installiert werden:

  1. KWK-Anlage
  2. Komponente zur Bereitstellung erneuerbarer Wärme
  3. Elektrischer Wärmeerzeuger

Die drei Komponenten müssen in allen iKWKS-Projekten enthalten sein und im Betrieb von einer gemeinsamen Regelung überwacht werden. Der Gesetzgeber hat zudem Festlegungen getroffen, welche Technologien in den jeweiligen Komponenten zulässig sind. So sind für (2) neben solar- und geothermischen Anlagen auch elektrische und gasbetriebene Wärmepumpen zugelassen. Explizit ausgeschlossen ist hier die Nutzung von Abwärme aus nicht-natürlichen Quellen, wie z. B. industrielle Verfahren. Interessant ist zudem, dass die Komponenten zu (1) und (2) zwingend fabrikneu sein müssen, während für (3) beispielsweise auch ein gebrauchter Tauchsieder in einem großen Wärmespeicher zulässig ist.

Alle drei Komponenten müssen an ein gemeinsames Wärmenetz angeschlossen sein. Mit dieser einfachen Festlegung wird neuen Anwendungen auf Quartiersebene die Tür zur Energie- und vor allem zur Wärmewende auch in dichtem, städtischem Gebäudebestand geöffnet. Auf Basis der gemeinsamen Automation von verschiedenen Herstellern stammenden Technologien kann eine iKWKS-Heizzentrale ihre Vorteile flexibel an die Bedarfe verschiedenster Nutzer von Wärme und Kälte anpassen. Wenn die Technologien aufeinander abgestimmt laufen, lässt sich jede Komponente bei ihrem optimalen Wirkungsgrad und damit besonders wirtschaftlich betreiben. Interessant ist dabei, dass die Eigennutzung verboten und somit die Einspeisung ins öffentliche Netz vorgeschrieben ist.

Die Verbände begrüßen das erklärende Merkblatt

Auf dem Jahreskongress des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der am 17. und 18. Oktober 2018 in Berlin stattfand, begrüßten die anwesenden Teilnehmer und die Verbände ASUE, B.KWK und Zukunft Erdgas das Merkblatt zu den innovativen KWK-Systemen, nachdem sie die darin getroffenen Klärungen seit Anfang des Jahres 2018 gefordert hatten. Das BAFA behält sich seinerseits wegen der Vielzahl an Regelungen eine permanente Weiterentwicklung des Merkblattes vor – daher ist hier nur auf die BAFA-Seite verlinkt, ohne das Merkblatt iKWKS direkt zum Download bereitzustellen.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


BAFA-Merkblatt fuer innovative KWK-System herunterladenUnser Kommentar zum lange erwarteten Merkblatt des BAFA.

 

Zum Download des BAFA-Merkblattes:

Das BAFA behält sich fortlaufende Anpassungen vor. Die aktuell gültige Fassung liegt jeweils unter: http://www.bafa.de/.../kwk_merkblatt_innovative_kwk-systeme.html.