Gasnotfallplan: Schutz für Privathaushalte, Herausforderungen für Industrie und Freizeit
Die über lange Zeit sichere und preisstabile Versorgung mit Gas ist unter Druck. Die Abkehr von russischen Lieferungen führt zu gestiegenen Preisen, die auch erste Grundversorgungstarife über die Marke von 20 Ct/kWh gezwungen haben. Bis grüner Wasserstoff selbst hergestellt oder kostengünstig importiert werden kann, vergeht noch einige Zeit. In dieser Gemengelage könnte es grundsätzlich zu Engpässen in der Versorgung kommen.
Der Geschäftsführer der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat am 17. Mai 2022 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Details über eine mögliche Reihenfolge bei Abschaltungen in der Gasversorgung veröffentlicht. Für Privatkunden sei dabei wichtig festzuhalten, dass sie grundsätzlich vor jeglicher Abschaltung geschützt sind. Allerdings seien Einrichtungen, die im Freizeitleben von Privatleuten genutzt werden, von Abschaltungen betroffen.
Keine Probleme bis 10.000 kWh/a
Weite Teile des Landes müssten keine Rationierung fürchten, erklärte Klaus Müller in der FAZ. Denn für das alltägliche Leben, die Versorgung und die Sicherheit notwendige Einrichtungen würden weiterhin versorgt. Dazu zählten unter anderem:
- Feuerwehr
- Krankenhäuser
- Polizei
- Schulen
- Kitas
- Seniorenheime
- Gefängnisse
Für Privatpersonen werde eine Obergrenze bei 10.000 kWh/a gesetzt, welche auch den Verbrauch von im privaten Umfeld selbständig Tätigen abdecke. Im Gewerbebereich würden Betriebe, die nicht mehr als 1,5 Millionen kWh/a verbrauchen, ebenfalls geschützt. Dies betreffe z. B. Bäckereien und Supermärkte.
Wärmeintensive Freizeiteinrichtungen, Klaus Müller nennt als Beispiel Schwimmbäder, werden sich für den Fall einer tatsächlichen Gasmangellage auf Abschaltungen einstellen müssen. Deren Einfluss auf das Funktionieren des öffentlichen Lebens ist so gering, dass hier Einschränkungen möglich scheinen. Klaus Müller argumentiert dazu, eine Gasmangellage sei eine echte Krise und das Leben leider nicht mehr fröhlich und locker. Deshalb sei er sich sicher, dass solche Eingriffe auf Verständnis stoßen würden.
BMWK: Arbeitsplan Energieeffizienz veröffentlicht
Am selben Tag hat das BMWK unter dem Titel "Energiesparen für mehr Unabhängigkeit" einen Arbeitsplan Energieeffizienz veröffentlicht. In dem fünfseitigen Dokument fasst das von Herrn Minister Habeck geführte Ministerium die aktuellen Vorhaben zusammen.
Unter anderem kündigt das Dokument erneut die umfassende Neujustierung von Neubau- und Sanierungsförderung an, gleichzeitig weist der Arbeitsplan auf weitere zu hebende Potenziale in Energie und Ressourceneffizienz an. Zudem berichtet der Plan von dem mit Nachdruck betriebenen Genehmigungsverfahren der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), welche eine wichtige Maßnahme im Rahmen der kommenden kommunalen Wärmeplanung darstellt.
Leider enthält der Arbeitsplan keine einzige Aussage für die weiteren Nutzung von Biogas und Biomethan – die Arbeit an dem Effizienzprogramm ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen.
Thomas Wencker
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: thomas.wencker@asue.de
Weitere Informationen
Zur Meldung "Haushalte in Gasnotlage geschützt" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17.05.2022 hier klicken.
Klicken Sie auf das Bild, um zum Arbeitsplan Energieeffizienz des BMWK zu gelangen.