19. Januar 2022

21 neue Biomethan-Anlagen werden gebaut: Erste Ausschreibung der BNetzA erfolgreich durchgeführt

Biomethan, also aufbereitetes Biogas, spielt in der Wärmewende eine wichtige Rolle. Denn Biomethan kann im Gasnetz und den angschlossenen Gasspeichern übersaisonal sicher gespeichert werden. Am Ort des Wärmebedarfs kann es dann flexibel eingesetzt werden und zum Beispiel Bedarfsspitzen abdecken. Aber der Ausbau der Aufbereitungskapazität stagniert seit einigen Jahren wegen geringer Marktpreise und unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen. Zuletzt stieg die Nachfrage nach Biomethan aber stark an – der Handel mit Emissionsrechten von Treibhausgasen und die globale Preisentwicklung im Energiesektor führten zu einer Verknappung des grünen, klimaneutralen Gases.

Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) erstmalig BHKW-Anlagen ausgeschrieben, die mit Biomethan betrieben werden sollen. Bis zum 1. Dezember 2021 mussten Gebote für KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von 151 kW bis 20 MW und zu maximalen Kosten von 19 ct/kWhel bei der BNetzA eingereicht werden. Aus diesen sollten Anlagen bis zu einer summierten Obergrenze von 150 MW ausgewählt werden.

21 neue Biomethananlagen, im Mittel für 17,84 ct/kWhel

Bis zum Stichtag wurden 21 gültige Angebote für neue Biomethan-BHKW eingereicht. In Summe zeigten diese Anlagen eine installierte, elektrische Leistung von 148 MW, so dass die Ausschreibung ganz leicht um 2 MW unterzeichnet war. Wegen dieser Unterzeichnung erhielten alle Projekte den Zuschlag. Die BNetzA meldete am 14. Januar 2022 entsprechend:

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 16,88 ct/kWhel.
  • Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert, das einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 18,98 ct/kWhel.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,84 ct/kWhel.

Es ist zu beachten, dass die meisten der bezuschlagten Angebote in der so genannten Nordregion liegen. Diese durften sich bei dieser ersten Ausschreibung noch beteiligen, während die Biomethan-Ausschreibungen zukünftig auf Angebote aus der in Anlage 5 EEG 2021 definierten Südregion (Bayern, Baden-Würrtemberg, Saarland, sowie Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz) beschränkt sein wird. Ganze zwei Angebote sind dieses Mal aus der Südregion eingereicht und bezuschlagt worden.

Es bleibt zu hoffen, dass die zukünftige Beschränkung auf die Südregion überdacht wird und auch die Nordregion weiterhin Biomethan-BHKW einsetzen kann, wenn entsprechender Bedarf besteht. Ebenso sollte die erlaubte Zahl an Betriebsstunden in Vollast (aktuell nur 15 % des Jahres) deutlich angehoben werden – die aktuell kurze Betriebszeit von gut 1.300 Stunden reicht nicht aus, um das volle Potenzial jedes einzelnen Biomethan-BHKWs in puncto Klimaschutz und Ressourceneffizienz auszuschöpfen.

Ansprechpartner:

Thomas Wencker
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: thomas.wencker@asue.de


Weitere Informationen

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