Wasserstoff im Gasnetz: Neues EnWG stellt erste Weichen

15. Februar 2021

Am 10. Februar hat das Kabinett das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verabschiedet.  Die umfassenden Diskussionen rund um die zukünftige Nutzung von Wasserstoff als langfristig vollständig klimaneutralen Energieträger haben zu einer ersten, umfangreichen Gesetzesänderung geführt.

Heutige Gasleitungen können nach aktuellen Aussagen des DVGW mit bis zu 20 % Wasserstoff beaufschlagt werden. Die Untersuchungen, die zur Neufassung der einschlägigen Normen führen, sind weitestgehend abgeschlossen und belegen diesen Wert. Mit der Beimischung von möglichst klimaneutralem Wasserstoff in dem bestehenden Gasnetz existiert die Möglichkeit, das gesamte Verteilnetz mit einem gewissen erneuerbaren Anteil auszustatten. Hierdurch wird es möglich, am finalen Einsatzpunkt des transportierten Gases die klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren.

Dieser Option hat das Bundeswirtschaftsministerium in dem neuen Gesetz leider einen Riegel vorgeschoben. Denn die Bedarfe an klimaneutralem Wasserstoff erscheinen im Industrie- und Verkehrssektor deutlich größer. Gleichwohl hat Thorsten Herdan, Abteilungsleiter für Energiepolitik beim BMWi, kurz nach Beschluss des neuen Gesetzes im Rahmen einer online-Diskussion, die vom BDEW ausgerichtet wurde, gesagt, dass langfristig einer Nutzung von Wasserstoff im Wärmemarkt keine Steine in den Weg gelegt würden. Eine Stellungnahme des BDEW zum neuen EnWG können Sie sich hier anschauen.

Es bleibt weiterhin erlaubt, Wasserstoff in das Erdgasnetz aufzunehmen, lediglich die Kostenwälzung des entsprechenden Netzausbaus auf den Gasverbraucher wird mit der parallelen Regulierung unterbunden. Die EU entwirft zurzeit ebenfalls einen Entwurf zur Wasserstoffregulierung, insofern besteht möglicherweise später nochmals einen Anpassungsbedarf.

Leider hat der Gesetzgeber hier zunächst einmal manifestiert, dass er die Verwendung von Wasserstoff in der Industrie und der Mobilität bevorzugt und daher den auf Aufbau eigener Netze durch die Anpassung des EnWG zielt. In der Praxis sieht ASUE jedoch eine Integration der Gasnetze als erforderlich an, da die Herstellung von Wasserstoff in Elektrolyseuren geschieht, die dezentral in den Schwerpunktgebieten der Windkraft mit häufigen Abschaltungen errichtet werden.

 

 

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


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