Neustart der EH40-Förderung jetzt auch im Neubau
Die zukünftige Ausgestaltung des geförderten Neubaus nimmt Formen. Nach dem abrupten Förderstopp und dem teilweisen Neustart der BEG-Förderung (ASUE berichtete) ist läuft die Neubauförderung für Effizienzhäuser zum 20. April 2022 wieder an Wie die Webseite "Gebäude Energieberater" am 05. April 2022 mitteilte, handelt es sich bei der neuen Förderung um ein Übergangsmodell, das bis zur finalen Festlegung des Förderregmines Ende 2022 gelten solle. Das Model verfüge über ein Budget von einer Milliarde Euro für die Neubauförderung und diie Fördersätze würden halbiert. Zudem gebe es nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss. Gas bleibt grundsätzlich zulässig.
Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck machte bei der Vorstellung des Vorhabens deutlich: „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“
Gas bleibt zulässig
Unter den schwierigen, durch den russischen Angriff auf die Ukraine noch deutlich verschärften Bedingungen wurde ein Förderregime aufgelegt, das weiterin förderfähige Hybridheizungen mit Auflagen belegt. So müssen hier mindestens 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes (Gebäudeheizlast) von einem beliebigen, zusätzlichen EE-Wärmeerzeuger (also z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) beigesteuert werden. Auch Gaswärmepumpen und KWK-Anlagen bleiben weiterhin förderfähig.
Die neuen Regelung der EH40-Neubauförderung
Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen. Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden. Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:
- EH/EG 40 EE: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 € je Wohneinheit
- EH/EG 40 NH: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 € je Wohneinheit
- EH 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 €Euro je Wohneinheit
Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro m² NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben).
In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet. Die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen Anträge werden bearbeitet und von der KfW nach den bis dahin geltenden Programmkriterien geprüft; die förderfähigen Anträge werden genehmigt.
Quellen
Zur Meldung von "Gebäude Energieberater" gelangen Sie über diesen Link.
Zur aktuellen FAQ zur BEG-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz - BMWK.
Thomas Wencker
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: thomas.wencker@asue.de
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