BEG-Förderung sehr erfolgreich: Mittelvergabe wird angepasst
Die Förderung von Neubauten, die als Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 55 geplant werden, wird zum 01. Februar 2022 eingestellt. Das BMWi möchte die begehrten BEG-Mittel (ASUE berichtete) zukünftig dorthin leiten, "wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.". Anträge können aber noch bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden.
BEG-Förderung: Ein voller Erfolg für mehr Effizienz im Gebäudesektor
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) hat Bewegung in den durchschnittlichen Primärenergiebedarf der Gebäude in Deutschland gebracht. Mit großzügigen Fördersummen von 55 % der Investitionen in der Spitze (z. B. Austausch Ölheizung durch EE-Hybridheizung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSF) und Innovationsbonus) sind viele Projekte angeschoben worden, die ansonsten deutlich länger hinausgezögert worden wären. Betrug der durchschnittliche Primärenergiebedarf laut "BMWi: Energieeffizienz in Zahlen" in deutschen Wohngebäuden im Jahr 2020 noch 131 kWh/m²a, so wird erwartet, dass dieser Wert auch durch die BEG-Förderung zukünftig abgesenkt werden kann. Die Reduzierung des Energieverbrauchs im Wärmemarkt ist einer der größten Hebel in der Energiewende und hat das BEG-Programm daher dringend benötigt.
Ab dem 01. Februar 2022 erfolgt nun eine erste Anpassung. Die KfW, die die Fördermittel des BMWi verwaltet und zuteilt, vermeldete am 5. November 2021, dass Investitionen, die in den Programmen 261/263 sowie 461/463 für die Errichtung eines Neubaus im Effizienzhaus- oder Effizienzgebäude-Stufe KfW 55 getätigt werden müssen, dann nicht mehr mit BEG-Mitteln gefördert werden. Spezifisch betrifft die Streichung:
- Effizienzhaus/-gebäude 55
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau
Gleichzeitig werde das BEG-Budget um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro erhöht. Bisher seien etwa ein Drittel der BEG-Fördermittel in diesem Bereich ausgezahlt worden. Begründet wird diese Entscheidung mit der Konzentration auf Projekte, die ein besonders hohes Einsparpotenzial aufweisen. Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können aber noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Es ist aber zu empfehlen, einen möglichen Antrag bis zum 14. Januar 2021 einzureichen, um auf mögliche Rücksendungen noch fristgerecht reagieren zu können.
Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt. Alle anderen BEG-Förderregeln bleiben unangetastet.
Ende der KfW-55-Förderung für Neubauten: Der richtige Schritt?
Die Mittel, die für die Verbesserung der Gebäudeeffizienz zur Verfügung stehen, sind begrenzt. Aber das Streichen von Fördermitteln, die bei der Errichtung von Gebäuden primärenergetische Einsparungen von durchschnittlich knapp 60 % ermöglichen, kann sich in einem stagnierenden Fortschritt der Wärmewende rächen. Insbesonder Wohnneubauten in privater Hand könnten zukünftig vermehrt mit schlechteren Effizienzwerten errichtet werden, weil der weiterhin angespannte Immobilienmarkt einen großen Kostendruck auf die Bauherren ausübt und die nächste Effizienzstufe "KfW40" gewisse Herausforderungen mit sich bringt. Daher könnte die aktuelle Konzentrierung der Mittel zu einer geringeren Verbesserung des durchschnittlichen Primärenergiebedarfs führen, als as nötig wäre.
Jannic Seebürger
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: jannic.seebuerger@asue.de
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Quellen
Veröffentlichung der Programminfo auf kfw.de.
Inhaltliche Erläuterungen bei gebäude-energieberater.info und oekozentrum-nrw.de.