26. August 2009

ASUE informiert Gebäudenutzer und Eigentümer: Faltblatt zum Energieausweis für Nichtwohngebäude

Berlin, 26. August 2009: Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) verpflichtet seit dem 1. Juli 2009 die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, bei einem Verkauf, einer Neuvermietung bzw. -verpachtung oder einer wesentlichen baulichen Änderung einen Energieausweis zu erstellen. Ein solches Dokument stellt ein Gütesiegel für die energetische Qualität eines Gebäudes dar und erlaubt somit für potenzielle Käufer beziehungsweise Nutzer eine Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt. Über die verschiedenen Arten von Energieausweisen, deren spezifische Merkmale und Inhalte informiert die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. jetzt mit dem neuen Faltblatt „Der Energieausweis für Nichtwohngebäude: Was müssen Sie darüber wissen?“

Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude ist generell ein so genannter Energiebedarfsausweis anzufertigen. Er ermöglicht die detaillierte Abbildung eines Gebäudes (Zonierung) und die Identifikation von Schwachstellen. Außerdem lassen sich aus ihm konkrete energetische Modernisierungsempfehlungen ableiten, die wiederum die Grundlage für die gebäude- und anlagentechnische Sanierung bilden. Bei Bestands-Nichtwohngebäuden haben die Eigentümer die Wahl zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Beim Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche des gesamten Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung aus drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden zugrunde gelegt. Dabei sind Leerstände und die Witterungsbereinigung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse werden auf die Nettogeschossfläche bezogen und mit Vergleichszahlen in Abhängigkeit von der Gebäudenutzung dargestellt. Da auf diese Weise nur das Gebäude in der Summe bewertet wird, lassen sich aus einem Verbrauchsausweis keine konkreten Modernisierungsmaßnahmen ableiten.

Die Energieausweise sind einheitlich aufgebaut. Sie umfassen jeweils vier Seiten mit Angaben zum Gebäude und zur Anlagentechnik sowie Kennwerte zum Heizenergiebedarf. Außerdem enthalten sie Vergleichswerte von anderen Gebäuden und Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen, ergänzt durch eine Seite mit empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Weitere Auskünfte gibt das neue ASUE-Faltblatt „Der Energieausweis für Nichtwohngebäude: Was müssen Sie darüber wissen?“ Die Publikation umfasst 24 Seiten und kann über den

Verlag Rationeller Erdgaseinsatz
Stauffenbergstraße 24
10785 Berlin
Fax: (030) 23005898

zum Preis von 0,75 EUR incl. 19 % MwSt. pro Exemplar zuzüglich Verpackung und Versandkosten (Mindestbestellwert 10 Euro), bezogen werden.

Einzelexemplare sind bei der ASUE, E-Mail: info@asue.de, kostenfrei erhältlich. Zudem lässt sich die neue Veröffentlichung als PDF-Datei von der ASUE-Homepage unter www.asue.de aus der Rubrik „Energieausweis“, „Veröffentlichungen“ herunter laden.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de