ASUE INFORMIERT 08.2019
Erleichterung bei der EEG-Umlage // Wasserstoff im Brennwertkessel // neue Broschüre: Mikrogasturbinen und mehr
Effizienzdialog 2019: Prosumer im Wärmemarkt
Mit Mini-Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellen können sich Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen. Zusammen mit Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeugen werden die Verbraucher bereits heute zu sog. Prosumern, die Strom selbst erzeugen und ihn bei Bedarf auch selbst verbrauchen.
In Zukunft werden sich Nachbarn auch problemlos gegenseitig mit Strom versorgen können. Wie die organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür in Zukunft gestaltet werden müssen, klären wir auf unserem Effizienzdialog am 10. September 2019 in Berlin.
https://asue.de/termine_veranstaltungen/effizienzdialog_2019_prosumer_im_waermemarkt
Verbesserung der Rahmenbedingungen für größere BHKW: Anpassung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 galten gemäß dem Energiesammelgesetz vom 21. Dezember 2018 eigentlich geänderte EEG-Umlagesätze auf eigenverbrauchte Strommengen in KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW elektrischer Leistung. Nach dem sog. Claw-Back-Mechanismus zahlten KWK-Neuanlagen nur für die ersten 3.500 Vollbenutzungsstunden den üblichen Umlagesatz von 40 % auf eigenverbrauchte Strommengen. Für die darüber hinausgehenden Vollbenutzungsstunden wurde dagegen ein Umlagesatz von 160 % fällig, so dass sich ab 7.000 Vollbenutzungsstunden ein Maximalsatz von insgesamt 100 % auf die gesamten selbstverbrauchten KWK-Strommengen ergab und somit keinerlei Privilegierung bei der EEG-Umlage mehr gewährt wurde (ASUE berichtete).
Nun hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung vom 27. Juni 2019 genau diese Regelung mit Verweis auf das EuGH-Urteil zur beihilferechtlichen Einstufung des EEG 2012 wieder abgeschafft. Das bedeutet, dass nun (wieder) alle KWK-Anlagen – unabhängig von der Leistungsgröße – den einheitlichen EEG-Umlagesatz von 40 % auf selbstverbrauchte Strommengen erhalten. Im EuGH-Urteil vom 28. März 2019 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass es sich beim EEG 2012 und dessen Finanzierung über das EEG-Umlage-System nicht um eine staatliche Beihilfe handelt.
Der Bundesrat muss der Änderung in seiner Sitzung am 20.09.2019 noch zustimmen, dies gilt allerdings als sicher.
Heizungskessel mit Wasserstoff: Pilotprojekt
Die Energiewende kommt im Gasnetz an. Im Zuge der Dekarbonisierung wird derzeit eine anteilige Netzeinspeisung von bis zu 20 % Wasserstoff untersucht. Dabei soll der Wasserstoff über erneuerbare Energien elektrolytisch hergestellt werden. Langfristig sind auch reine Wasserstoffnetze denkbar, um Strom, Wärme und auch Kälte CO2-neutral bereitzustellen.
Wasserstoff erlebt nach dem Hype in den 1990er-Jahren zurzeit eine Renaissance. Elektrolyseure und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien haben einen Stand der Technik erreicht, der die Erzeugung relevanter Mengen des so genannten Grünen Wasserstoffs ermöglicht.
Skeptiker weisen auf die Gefahren des kleinsten aller Moleküle hin: Wasserstoff reagiert mit Sauerstoff unter Umständen explosiv und heißt deswegen auch Knallgas. Zudem ist Wasserstoff relativ flüchtig und kann zu Werkstoffproblemen führen. Aus diesem Grund werden in verschiedenen Projekten derzeit Techniken und Materialien für den Umgang mit Wasserstoff getestet ASUE berichtete.
Genauso werden aber auch Kenntnisse wieder aktiviert, die zu Zeiten der Kohlevergasung und dem daraus resultierenden hohen Wasserstoffanteil im Gasnetz gewonnen wurden. Neben der Netztechnik muss aber auch die Haustechnik, die im Heizungskeller der Bürger installiert wird, gegenüber Wasserstoff abgesichert sein.
Die in vielen Brennwertthermen installierten Gasbrenner könnten nach Herstellerangaben schon heute mit gewissen Wasserstoffanteilen umgehen. Eine Umrüstung auf reinen Wasserstoff sei mit einem Tausch von Brenn- und Sicherheitseinrichtungen kostengünstig erledigt.
Für den Betrieb mit reinem Wasserstoff hat die BDR Thermea-Gruppe, zu der auch Mini-BHKW-Hersteller wie Senertec oder Remeha gehören, einen neuen Brennwertkessel entwickelt. Dieser ist auf 100-prozentigen Wasserstoff ausgelegt und wird nahe Rotterdam, Niederlande, unter Realbedingungen getestet. Das Funktionsprinzip sei mit dem einer klassischen Gasbrennwerttherme vergleichbar. Der Wasserstoff wird dem Kessel vom Netzbetreiber Stedin durch eine ehemalige Erdgasleitung geliefert, wodurch gleichzeitig die Folgenutzung des Erdgasnetzes für den Wasserstofftransport nachgewiesen wird.
Mit erfolgreichen Tests sowohl der Heizgeräte als auch der Netztechnik können Bedenken gegen eine Ausweitung der Wasserstoffnutzung widerlegt werden. Bei nachgewiesener Eignung werden weitere Installationen folgen. So möchte BDR Thermea mittelfristig an anderen Orten mit auf erneuerbaren Energien basierenden Wasserstoffnetzen weitere Geräte installieren.
ASUE -Fachtagung in Bingen
Wärmepumpen: Gasantrieb zur Kostensenkung
Wärmepumpen binden kostenlose Umweltwärme in die Gebäudeheizung ein. Zugleich können sie den sommerlichen Kältebedarf decken. Damit leisten sie einen großen Beitrag für die Energiewende.
Werden Wärmepumpen mit Gas angetrieben, wird die umweltfreundliche Effizienzsteigerung mit einer Senkung der betrieblichen Kosten kombiniert. So ergeben sich für Betriebe oder Immobilien mit hohem, gleichzeitigem Wärme- und Kältebedarf oder einer ausufernden Stromrechnung viele Chancen.
In dieser ASUE-Fachtagung klären erfahrene Ingenieure über die zur Anwendung kommenden Technologien auf. So werden die verschiedenen Typen von Gaswärmepumpen (Gasmotorantrieb, Absorptionsanlagen und ein neuartiges Kolbensystem) vorgestellt und erklärt.
Neben der Technik erfolgt aber auch deren Einordnung in die aktuell gültigen Regelungen der EnEV bzw. dem künftigen Gebäudeenergiegesetz (GEG). In Praxisreporten stellen drei Hersteller den Einsatz ihrer Anlagen in realen Gebäuden vor und stehen anschließend für Rückfragen zur Verfügung. Die für Energieberater entscheidende Eingabe von Gaswärmepumpen in spezielle Energieberatersoftware wird in einem Workshop anhand der Hottgenroth®-Software demonstriert.
Die Fachtagung findet in Kooperation mit der TSB Bingen am 23. Oktober 2019 in Gebäude 5 der Technischen Hochschule Bingen, Berlinstraße 109, 55411 Bingen, von 13:00 bis 18:00 Uhr statt. Im Anschluss an die Fachtagung laden wir zum gemeinsamen Ausklang und abschließenden Gesprächen bei einem kleinen Imbiss ein. Weitere Informationen zu Anfahrt, Programm und die Anmeldung finden Sie unter https://asue.de/termine_veranstaltungen/waermepumpen_gasantrieb_zur_kostensenkung.
Änderungen bei Mieterstrom in Genossenschaften
Der Bundesrat hat am 2. Juli 2019 eine Änderung für Mieterstrom in Genossenschaften verabschiedet. Durch die Änderung des Körperschaftssteuergesetzes können nun Genossenschaften bis zu 20 % der gesamten Umsätze mit anderen Einnahmen als der Vermietung von Wohnraum erzielen, wenn sie Mieterstromprojekte umsetzen. Bisher lag diese Grenze bei 10 %. Lagen die „sonstigen Umsätze“ oberhalb dieser Grenze, entfiel die Befreiung der Körperschaftsteuer.
Bedauerlicherweise wird dieser Vorteil fortan nur gewährt, wenn das Mieterstromprojekt mit Photovoltaikanlagen umgesetzt wird. Die seit langem etablierten Mieterstrommodelle mit Blockheizkraftwerken werden dagegen diskriminiert. Die ASUE schließt sich damit der Forderung von Frau Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. an. Das Gesetz muss dringend an dieser Stelle nachgebessert und für KWK geöffnet werden.
Weiterhin bleibt festzuhalten, dass die steuerlichen Hindernisse bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten für alle anderen Wohnungsunternehmen als Genossenschaften unverändert bleiben und somit nach wie vor Reformbedarf besteht. Denn jegliche Stromerzeugung – aus Photovoltaik wie aus Blockheizkraftwerken – führt für Wohnungsunternehmen als sog. „schädliche Tätigkeit“ zum Wegfall der erweiterten Gewerbesteuerkürzung, also zum Wegfall der Gewerbesteuerfreiheit.
Ausführliche Informationen hierzu finden sich in der ASUE-/B.KWK-Broschüre "Leitfaden Mieterstrommodelle mit KWK".
Neue ASUE -Broschüre: Mikrogasturbinen
In der Energie- und Wärmewende rückt der Fokus von Energieversorgungsunternehmen und Immobilienbesitzern verstärkt in Richtung hocheffizienter Anlagentechnik. Dabei lässt sich mit der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme der Wirkungsgrad der Brennstoffausnutzung maximieren. Neben Ottomotoren und Brennstoffzellen kommen dabei immer häufiger auch Mikrogasturbinen zum Einsatz.
Eine Mikrogasturbine besitzt im Inneren nur ein einzelnes bewegtes Bauteil: die Welle mit dem Verdichterrad und dem eigentlichen Turbinenrad. Dieses Teil dreht sich mit hoher Geschwindigkeit und ermöglicht die effektive Brennstoffnutzung zur Strom- und Wärmeproduktion. Im Vergleich zu Gasmotor-BHKW sind Gasturbinen eine interessante, wartungsarme Alternative, wenn Gasqualitäten schwanken, Lärmemissionen zu vermeiden sind oder Temperaturen jenseits der 100 °C erforderlich sind. Die ursprünglichen Entwicklungen der Technologie von Mikrogasturbinen sahen die Anwendung als robuster, dezentraler Stromerzeuger im militärischen Einsatz oder als belastbarer Antrieb von Schwerlastfahrzeugen vor.
Der wartungsarme Aufbau und die hohen thermischen Leistungen eignen sich aber auch bestens für wärmegeführte KWK-Anwendungen. In dieser Anwendung sind die leisen Mikrogasturbinen in einer Vielzahl von Projekten installiert worden. Unternehmen und Gebäudebesitzer konnten ihre Klimabilanz verbessern und die spezifischen Kosten über die gekoppelte Stromproduktion reduzieren. Außerdem wurden sie unabhängiger vom mit hohen Auflagen belegten Strombezug aus dem Netz.
Technologien, Kenndaten, Anwendungen
In der neuen ASUE-Broschüre Mikrogasturbinen – Technologie, Kenndaten, Anwendungen werden kompakt und vollständig die Funktionen und die Eigenschaften von Mikrogasturbinen erklärt.
Anhand von Projektbeispielen wird die Anwendung verdeutlicht und die auf einer Herstellerumfrage von 2018 basierenden Mikrogasturbinen-Kenndaten erlauben erste eigene Kalkulationen. Wir hoffen, mit unserer neuen Broschüre die weitere Marktdurchdringung dieser hocheffizienten Technologie zu unterstützen.
Eine ASUE –Broschüre in Ihrem Design?
White-Label-Lösungen jetzt verfügbar!
Seit mehr als 40 Jahren stehen die blauen Hefte der ASUE für technisch valide Informationen über die vielen verschiedenen Themen effizienter Gastechnik. Dabei werden sie gerne zur Ausbildung genutzt, stehen als Nachschlagewerk im Regal von Planungsbüros oder liegen in Kundenzentren zur Information aus. Auf mehrfachen Wunsch bieten wir nun die Umsetzung unserer Broschüren in Ihrem Corporate Design an.
Möchten Sie Ihre Kunden z. B. über die Vorteile von Brennstoffzellen oder die Möglichkeiten von Mini-BHKW informieren, benötigen Sie häufig neues Prospektmaterial. Aber der Prozess von Recherche, Redaktion, Layout, Freigaben und Druck ist relativ aufwändig. Externes Material, wie die blauen ASUE-Unterlagen, erlaubt die Marketing-Abteilung aber häufig nicht in der Auslage. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, Ihnen mit unserem White-Label-Service ein kostengünstiges Angebot mit kurzfristig verfügbaren Ergebnissen zu machen.
Mit Ihren Informationen zu Logos, Schriftarten, Farbcodes und Layout, das wir am besten in Form eines Design Manuals erhalten, passen wir unsere Broschüren an Ihr Design an. Gerne integrieren wir auch eigene Bilder oder Grafiken, um das Erscheinen in Ihrem Haus zu simulieren. Im Ergebnis erhalten Sie eine druckbare pdf-Datei in Ihrem Corporate Design, die Sie leicht in Ihre eigenen Auslagen integrieren können.
In einem ersten Projekt haben wir die Broschüre „Brennstoffzellen für die Hausenergieversorgung“ für die Stadtwerke Neuss (swn) angepasst. Mit der in Eigenregie auf DIN A5 ausgedruckten Broschüre haben die swn nun ein kompaktes Werk in der Auslage, das sie im Zuge der vielen Anfragen zum Thema Brennstoffzellen gewinnbringend einsetzen können.
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie eine Broschüre gefunden haben und für sich nutzen wollen.
ASUE -Stellungnahme: Notwendige Änderungen für das nächste KWK-Gesetz
Gemäß § 34 des KWK-Gesetzes ist zur Mitte der Laufzeit des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen, welche Erkenntnisse für die kommende Novellierung des Gesetzes liefern soll. Bereits im Jahr 2017 wurde vom BMWi der Evaluierungsprozess begonnen und im Rahmen eines Diskussionsprozesses mit Stakeholdern (ASUE, B.KWK, VfW, VKU, PROGNOS, BHKW-Infozentrum, Fraunhofer IFAM, Öko-Institut, Stiftung Umweltenergierecht u. a.) intensiv debattiert. Ergebnis des Prozesses soll ein ausführlicher Bericht zum aktuellen Status der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland unter dem aktuell gültigen KWK-Gesetz sein. Dieser Bericht soll dann die Grundlage für den Novellierungsprozess des Gesetzes sein, welcher gleich im Anschluss beginnen soll.
Die ASUE hat gemeinsam mit B.KWK, DENEFF und VfW zum zweiten Entwurf des BMWi-Berichtes „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit sehr hohem Anteil erneuerbarer Energien“ Stellung bezogen. Schon nach dem ersten Entwurf vom 15. August 2018 hatten sich die Partner geäußert (ASUE berichtete).
Die damalige Stellungnahme bleibt nach der aktuellen Überarbeitung des Evaluierungsberichtes in einigen Teilen unverändert, da auch die entsprechenden Passagen im Evaluierungsbericht nicht verändert wurden. Zu im Bericht modifizierten Passagen wurden Änderungen eingefügt. Gänzlich hinzugekommen sind einige Aspekte zum Methanschlupf, die besondere Rolle der KWK in der Objektversorgung und ausführliche Handlungsempfehlungen zur Auflösung der derzeitigen Widersprüche.
Zentrale Aussagen:
- Anders als im Bericht behauptet, ist das Ausbauziel der KWK von 110 TWh KWK-Strom bis 2020 noch nicht erfüllt. Wenn man die nach EEG geförderten biogenen KWK-Anlagen und insbesondere die mit der Fermenterbeheizung in Biogasanlagen verbundene Stromerzeugung abzieht – da diese nicht im Zusammenhang mit dem KWKG, sondern mit dem EEG stehen – bleiben 99,7 bzw. 110 TWh KWK-Strom. Das Ziel bis 2020 ist somit noch nicht erreicht und weitere Anstrengungen sind nötig. Besonders auch vor dem Hintergrund, dass mit dem KWKG 2017 das Ausbauziel gegenüber dem vorherigen KWKG 2012 abgesenkt wurde.
- Der Einspeisevorrang von KWK führt nicht zu einem Anstieg der Stromexporte. Es kann sein, dass Betreiber von ungekoppelten (Groß-)Kraftwerken Stromexporte forcieren, weil dies betriebswirtschaftlich günstiger ist, als ein Zurückfahren ihrer Kraftwerke bei wachsendem Angebot von Vorrangstrom aus Erneuerbaren und KWK. Der sich daraus ergebende Anstieg der Emissionen der Stromerzeugung insgesamt kann aber nicht dem Strom aus KWK angelastet werden, sondern signalisiert allenfalls, dass der marktgesteuerte Prozess einer ergänzenden Regulierung im EU-Binnenmarkt bedarf, wenn solche Ausweichstrategien vermieden werden sollen.
- Bei der verringerten EEG-Umlage auf Eigenverbrauch, den Entgelten für vermiedene Netznutzung, dem Entfallen der Konzessionsabgabe sowie der Stromsteuerbegünstigung handelt es sich nicht um sog. indirekte Förderung, wie im Bericht behauptet.
- Die KWK hat in der Objektversorgung eine besondere Rolle. Die KWK-Anlagen der Objektversorger fahren überwiegend flexibel in Hinblick auf die Versorgung des Objektes und belasten die Netze nicht. Überschussstrommengen werden zwar eingespeist und müssen daher bei Engpässen (regelmäßig z. B. bei negativen Börsenstrompreisen) auch abgeregelt werden.
- Allerdings sollte zumindest eine Bagatellgrenze für Anlagen bis 100 kW eingeführt werden. Der Aufwand der zeitgleichen Messung und Auswertung ist in diesen Fällen unverhältnismäßig hoch. Sollten größere Anlagen in Objektnetzen abgeregelt werden, so sollte zumindest der zugekaufte Strom umlagefrei zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten müssten die Anlagenbetreiber in diesen Fällen Strom zukaufen, ohne von den negativen Preisen profitieren zu können.
- Es sollte überprüft werden, die Ausschreibungspflicht wieder abzuschaffen bzw. eine Wahlmöglichkeit zu schaffen und durch das bis zum 31.12.2016 praktizierte Verfahren zu ersetzen.
- Es müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass der flexible Betrieb der KWK-Anlagen belohnt wird. Aus technischer Sicht ist ein an die Erfordernisse des Strommarkts angepasster Betrieb von KWK-Anlagen problemlos möglich, erfolgt bisher nur häufig nicht, da der Mehraufwand nicht „belohnt“ wird.
- Das Volumen der Netz- und Speicherförderung ist deutlich anzuheben, da Wärme- und Kältenetze als Infrastruktur zur effizienten Brennstoffnutzung in KWK unabdingbar sind. Außerdem erhöhen sie die Flexibilität des Energiesystems signifikant.
Wir möchten gemeinsam mit den Zeichnern der Stellungnahme explizit auf folgende grundlegende Fakten hinweisen: KWK-Anlagen, insbesondere Gasturbinen und BHKW, sind aufgrund ihrer technologischen Eigenschaften systembedingt hochflexibel einsetzbar. Schnelle Reaktionszeiten und extrem kurze An- und Abfahrzyklen zeichnen die KWK-Technologie aus. Somit stellen KWK-Anlagen ein volkswirtschaftlich extrem sinnvolles Instrument zur Deckung jeglicher Residuallasten dar. Jede KWK-Anlage, die heute noch mit Gasen fossiler Herkunft betrieben wird, kann ohne erheblichen Aufwand auf erneuerbare Gase umgestellt werden.
Wird jedoch wegen aktueller Rahmenbedingungen die Investition in KWK-Anlagen nicht getätigt und die zugehörige Infrastruktur nicht gebaut, dann ist die später wahrscheinlich erforderliche Investition erheblich höher, wenn nicht gar unmöglich. Denn es liegen dann keine oder andere Infrastrukturen vor und die hocheffizient erzeugte KWK-Wärme kann nicht verteilt und genutzt werden.
Es muss dringend vermieden werden, die Gesetzgebung weiterhin einseitig und nur auf Stromanwendungen hin zu entwickeln. Für verdichtete, innerstädtische Bebauung, energieintensive Unternehmen und für die Nutzung saisonal gespeicherter erneuerbarer Energie ist es unabdingbar, die KWK-Technik einzusetzen, um sicher und kosteneffizient Strom und Wärme bereitzustellen.
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de
Mikrogasturbinen: Technologie, Kenndaten, Anwendungen (Aktualisierung 07/2021)
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