2017
Dauer der KWK-Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz 2017
Grafik aus der ASUE-Broschüre „Das KWK-Gesetz 2017“
Für die Erzeugung von KWK-Strom erhält der Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag. Die Dauer der Zuschlagszahlungen hängt davon ab, ob es sich um eine Neuanlage, Modernisierung oder Nachrüstung handelt. Im Falle einer Neuanlage spielt auch die Leistung der Anlage eine Rolle.
Die Daten liegen in Druckqualität im
RGB-Modus vor. Die Umwandlung in
den CMYK-Modus erfolgt über spezielle
Software wie z.B. Photoshop
Ansprechpartner:
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de