2016
EnEV 2016 – Erdgas-Technologien bleiben zukunftsfähig
Als Bauherr verpflichtet Sie die EnEV, dass Sie Ihr neues Wohnhaus energieeffizient erbauen. Dieses wird mit dem Bauantrag überprüft. Als Messlatte für die Energieeffizienz begrenzt die EnEV die folgenden zu berechnenden Kenngrößen
- Jahres-Primärenergiebedarf
- Wärmeverluste der Gebäudehülle
Im Jahr 2016 wird die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf um weitere 25 % verschärft. Um diesen EnEV-Standard zu erfüllen, ohne den Wärmedämmstandard zu erhöhen, bieten sich unter anderem Erdgastechnologien an.
Ansprechpartner:
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de