Bundesregierung verbessert KWK-Gesetz Berlin, 6. Juli 2011 Die Bundesregierung hat am 30.06.2011 erste Verbesserungen im „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ beschlossen. Diese Anpassungen an das Gesetz betreffen auch das KWK-Gesetz. Eine wesentliche Änderung liegt darin, dass Betreibern von KWK-Anlagen, die einen Zuschlag nach dem KWK-Gesetz erhalten wollen, nun ein längerer Zeitraum für die Inbetriebnahme ihrer Anlage eingeräumt wird. Dieser Zeitraum wird vom 31.12.2016 auf den 31.12.2020 verlängert. Dr. Jochen Arthkamp, Geschäftsführer der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch, sagt hierzu: „Die Verlängerung des Zeitraumes bedeutet für Investoren von KWK-Anlagen eine größere Planungssicherheit. Diese können nun auf Grund des verlängerten Zeitraums mit der notwendigen Sorgfalt die Planung und Errichtung der KWK-Anlage umsetzen. Des Weiteren wurde die bisherige doppelte Deckelung für Anlagen, die eine größere elektrische Leistung als 50 kW aufweisen, aufgehoben. Diese Deckelung sah bis dato eine Begrenzung des KWK-Zuschlags auf 6 Jahre bzw. 4 Jahre beim produzierenden Gewerbe vor. Die zweite Deckelung bezieht sich auf die Vollbenutzungsstunden. Diese betragen 30.000 Stunden. Die Bundesregierung hat nun beschlossen nur noch die Begrenzung über die Vollbenutzungsstunden im Gesetz zu fixieren. Für die Anlagenbetreiber bedeutet die neue Regelung, die Möglichkeit, die Fahrweise der KWK-Anlagen flexibler gestalten zu können, ohne auf eventuelle Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz verzichten zu müssen. Besonders deutlich wird dies bei KWK-Anlagen, für die nicht über das komplette Jahr eine Abnahme der Wärme gewährleistet werden kann. Bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Hierzu äußerst sich Dr. Jochen Arthkamp: „Soll der Plan der Bundesregierung den KWK-Anteil im Jahr 2020 auf bis zu 25 % zu erhöhen gelingen, müssen dafür die richtigen Investitionsanreize gegeben sein.“ Die jetzt beschlossenen Anpassungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die ASUE wird sich auch weiterhin für die Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der KWK-Technologie einsetzen. Technische Hintergrundinformationen zu Blockheizkraftwerken finden Sie in der ASUE Broschüre "BHKW Grundlagen", die Ihnen als PDF hier http://asue.de/themen/blockheizkraftwerke/broschueren/bhkw-grundlagen-2010.html zur Verfügung steht. Diese Pressemeldung und weitere interessante Meldungen der ASUE finden Sie im Internet unter: http://asue.de/aktuelles---presse/index.html ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. Pressekontakte Geschäftsstelle Berlin Andrej Krocker Litfaß-Platz 3 10178 Berlin Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0 Telefax: 0 30 / 22 19 13 49-9 Geschäftsstelle Essen Dr. Jochen Arthkamp Postfach 10 01 16 45001 Essen Telefon: 02 01 / 27 01 96 Telefax: 02 01 / 27 22 64 E-Mail: info@asue.de Internet: www.asue.de