15. Juni 2020

Verbändeempfehlung für besseren Mieterstrom mit KWK

Mit dem Mieterstromgesetz der jetzigen Fassung soll kostengünstig PV-Strom an Endverbraucherhaushalte in Kundenanlagen geliefert werden. Der bürokratische Aufwand, der praktisch auf fast null abgeschmolzene Mieterstromzuschlag und die Genehmigungsfristen der Bundesnetzagentur machen das Mieterstromgesetz in der Praxis unwirksam. Die Energiewende in der Wohnungswirtschaft findet nach dem Bericht der Bundesregierung vom 18.09.2019 zum Mieterstromgesetz mit nur gut einem Prozent der umgesetzten möglichen Projekte nicht statt.

In dem Verbändeschreiben vom 14. Oktober 2019 an Herrn Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben ASUE, B.KWK, BHKW-Forum, VfW und Bund der Energieverbraucher die Möglichkeiten für eine sozialverträgliche Energiewende in der Wärme- und Stromversorgung in der Wohnungswirtschaft aufgezeigt (ASUE berichtete).

Zur besseren Einbeziehung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), Wohnungsunternehmen, Mietern und Bewohnern von Sozialwohnungen in eine akzeptable und sozialverträgliche Energiewende schlagen die Verbände die Einführung eines neuen Gesetzes zur Objektstromversorgung mit folgenden Zielelementen vor:

  1. Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Objektstromverbrauch ist gleichzustellen.
  2. Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern ankommen.
  3. Objektstrom sollte für Strom, der im und/oder auf dem Gebäude erzeugt wird, eingeführt werden.
  4. Quartiersversorgung sollte mit der Definition „räumlicher Zusammenhang“ für eine Versorgung von Mietern und Eigentümern im Quartier mit einer Kundenanlage eingeführt werden.
  5. Steuerliche Hemmnisse für Vermieter sollten abgebaut werden.
  6. Genehmigungsfreiheit sollte für Objektstromanlagen bis 50 kWel (besser 100 kWel) bei Gesamterzeugung aus PV- und/oder KWK-Anlagen gewährt werden.
  7. Betreiber sind als Eigenerzeuger und Contractoren in Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Kundenanlagen bei der Erhebung der EEG-Umlage gleich zu behandeln.
  8. Contractingmodelle sollten mit Drittanbietern ermöglicht werden.
  9. Einführung einer Objektstromversorgung sollte für KWK-Anlagen zum Verlust der KWKG-Förderung führen.
  10. Messkonzepte für Objektversorgung mit Überschusseinspeisung für KWK-Anlagen und/oder EE-Anlagen sind zur Vereinfachung anzuwenden.
  11. Weiterbetrieb von ausgeförderten EEG- und KWK-Anlagen sollte ermöglicht werden.
  12. Die zukünftige, flexible Stromerzeugung mit KWK-Anlagen zur Netzstabilisierung sollte durch Anreizprogramm gefördert werden.

Verfahrensänderungen durch diese Vorschläge bewirken:

  • dass Anlagen, die nach diesen Vorschlägen betrieben werden können, nicht unter die Fördersätze von EEG und KWKG fallen und mit einer Marktprämie für den eingespeisten Überschussstrom, der der Netzstabilität dient, zu vergüten sind,
  • dass die Fördersysteme von EEG und KWKG entlastet werden und
  • dass ein selbst- oder fernsteuerbarer Anlagenbetrieb zur Frequenz und Spannungshaltung in der unteren Netzebene unterstützt wird.

Durch diese Betriebsweise hat das System auch keinen Anspruch auf Vorrangeinspeisung, aber die Verpflichtung der bedarfsgerechten Frequenz- und Spannungshaltung.

Download der Begründung

 

In der nebenan zum Download bereitgestellten pdf-Datei finden Sie die detaillierten Vorschläge und die Begründigungen zu den 12 Zielelementen eines neuen Gesetzes zur Objektstromversorgung.

 

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


Verbändeempfehlung für ein besseres Mieterstromgesetz
Download: Verbändeempfehlung für ein besseres Mieterstromgesetz

Broschüre

Mieterstrom mit KWK als Schlüssel zur Wärmewende
Informationen für Mieter, Vermieter, Hausverwalter, Immobilienbesitzer, Wohnungswirtschaft und Energieversorger

Mieterstrom mit KWK als Schlüssel zur Wärmewende