17. März 2020

Gemeinsame Stellungnahme von AGFW, ASUE, B.KWK, DENEFF und VFW zur elektronischen Datenübermittlung bei Verbrauchssteuern

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 4. März 2020 den Referentenentwurf einer Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen.

Der AGFW, die ASUE, der B.KWK, das DENEFF EDL_Hub und der VfW positionieren sich gemeinsam bezüglich der Änderungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Artikel 2 und Artikel 3 des vorliegenden Referentenentwurfs. Grundlegend begrüßen wir im Sinne der Prozessvereinfachung die Einführung der elektronischen Übermittlung von Daten der Energiesteuer und Stromsteuer für unsere Mitgliedsunternehmen.

Ausweitung der elektronischen Übermittlung auf Antragsstellungen gefordert

Betrachtet man die vorgeschlagenen Änderungen aber im Detail, so ist ersichtlich, dass es sich bei den dann auch elektronisch umsetzbaren Prozessen ausschließlich um Erlaubniserteilungen durch die Hauptzollämter handelt. Eine elektronische Antragstellung im Sinne der Vereinfachung für den Antragssteller ist im Entwurf nicht vorgesehen. Wir fordern daher eine Ausweitung der Änderungen in Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung hin zu elektronischer Übermittlung aller bisher schriftlich zu tätigenden Prozesse. Dies schließt insbesondere die Antragsstellungen in Richtung der Hauptzollämter ein.

Das beiliegend als pdf-Datei herunterzuladende Schreiben wurde mit einem Formulierungsvorschlag am 17. März 2020 fristgerecht an das Finanzministerium übermittelt.

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de