15.06.2012, Berlin

Neuer Schwung für KWK Markt?

Bundesrat stimmt Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung zu.
Am heutigen Freitag wurde im Bundesrat der Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) zugestimmt. Tagesaktuell veröffentlicht die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. ihre neue Broschüre „Das KWK-Gesetz 2012“. 
Das Gesetz stellt ein wesentliches Instrument, zur Erreichung der anvisierten Effizienz- und Klimaschutzziele der Bundesregierung dar und gilt als Weichenstellung zum beschleunigten Ausbau dieser effizienten Technologie. Vorrangiges Ziel ist es, den KWK-Anteil an der Stromproduktion auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Die jährliche Förderhöhe beträgt weiterhin 750 Millionen Euro. Die wesentlichen Änderungen beinhalten:
 
- Verringerung des administrativen Aufwands für Anlagen < 2 kW elektrisch 
- Anhebung der Fördersätze um 0,3 Ct/kWh
- Einführung einer Förderung für Wärme- und Kältespeicher (250 €/m³ Wasseräquivalent, höchstens aber 30 % der Investitionskosten und nicht mehr als 5 Mio. € pro Projekt)
- Möglichkeit der pauschalisierten Zuschlagzahlung für Anlagen < 2 kW elektrisch
- Erleichterung der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen
- Einführung einer weiteren Vergütungskategorie (> 50kW bis 250 kW)
- Eindeutige Regelungen zur Anschluss- bzw. Abnahmepflicht auch nach Auslaufen der Förderung
- KWK-Anlagen > 2 MW elektrisch, die Emissionshandelsberechtigt sind, erhalten eine Erhöhung des Zuschlags in Höhe von 0,3 ct/kWh ab dem 1. Januar 2013
- klarere Regelungen beim Bilanzkreismanagement für die Eigenvermarktung des KWK-Stroms
 
Bisher mussten Anlagen die eine Förderung erhalten wollten bis zum Jahr 2016 in Betrieb gehen. Dieser Zeitraum wurde nun um 4 Jahre verlängert. Darüber hinaus wurde für das Gewerbe und die Industrie die Aufhebung der doppelten Deckelung nach Vollbenutzungsstunden und Jahren beschlossen. 
Die ASUE begrüßt die KWK-Novelle, da die Energiewende und der Klimaschutz nur mit dezentraler Stromerzeugung zu erreichen sind. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung lässt sich einerseits rund ein Drittel der eingesetzten Primärenergie einsparen und anderseits die CO2-Emissionen verringern. Will die Bundesregierung jedoch das Ziel erreichen, den KWK-Anteil an der Gesamtnettostromerzeugung von derzeit 15,4 % auf 25 % im Jahr 2020 zu erhöhen (Abb. 2), bedarf es noch weiterer Anpassungen des Gesetzes. Insbesondere bei den Mikro-KWK-Anlagen, den so genannten Strom erzeugende Heizungen, sieht die ASUE noch Handlungsbedarf. Denn diese KWK-Anlagen sind zum Ausgleich der volatilen Energien, wie z. B. der Windkraft, bestens geeignet und leisten so einen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes.
Inkrafttreten wird die Novelle des KWK-Gesetz voraussichtlich im August dieses Jahres.
Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de