02.09.2016

ASUE, Bund der Energieverbraucher und BHKW-Forum setzen sich nachdrücklich für einfache Mieterstrom-Modelle ein

Mit der am 8. Juli 2016 vom Bundestag verabschiedeten neuen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde der Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung erteilt, Regelungen für den Verkauf von Strom aus Photovoltaikanlagen innerhalb eines Mietobjektes an die Mieter zu erlassen, ohne dabei eine EEG-Umlage zu schulden. Diese Verordnung soll den dezentralen Einsatz erneuerbarer Energien grundlegend vereinfachen.

Zum Bedauern der Fachbranche besteht diese Möglichkeit bei der hocheffizienten, gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme (KWK) derzeit noch nicht. Hier sollte der Gesetzgeber dringend ebenfalls entsprechende Regelungen vorsehen. Durch die serienmäßige Verfügbarkeit von kompakten und zuverlässigen stromerzeugenden Heizungen, die neben Wärme auch Strom erzeugen, besteht insbesondere für Mehrfamilienhäuser mit höherem Wärme- und Strombedarf eine umweltfreundliche und zudem kostengünstige Möglichkeit der Mieterstromversorgung. Der CO2-Emissionen mindernde Effizienzvorteil gegenüber der getrennten Erzeugung von Strom in zentralen Kraftwerken beträgt mehr als 40 Prozent.

Gegenüber den Photovoltaikanlagen besteht ein deutlicher Vorteil: Schon heute können kleine BHKW-Anlagen zu virtuellen Kraftwerken zusammengeschaltet werden und über eine Zentrale gesteuert das Stromnetz entlasten, im Bedarfsfall können Stromspitzen zur Netzstabilisierung erzeugt werden; zugleich wird die dabei entstandene Wärme gespeichert. Bei einem Stromüberschuss können die Wärmespeicher hingegen elektrisch beheizt werden; dann ruht das BHKW und das Stromnetz wird zusätzlich entlastet.

Hinsichtlich der rechtlichen Einordnung unterliegt BHKW jedoch weiterhin umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die den hohen Effizienzvorteilen und dem Fortschritt der Gerätetechnik nicht mehr Rechnung tragen. Die Mehrzahl der Vorschriften stammt aus der Zeit der reinen fossilen, zentralen Stromerzeugung.

Insbesondere die Erhebung der vollen EEG-Umlage bei der Versorgung von Mietern, selbst aus kleinen KWK-Anlagen, belastet die Wirtschaftlichkeit. Die daneben bestehenden bürokratischen Hürden sorgen zudem dafür, dass Vermieter sich zwar sehr für Mieterstromprojekte interessieren, diese aber letztlich nicht umsetzen können.

Hier muss der Gesetzgeber – wenn er durch höhere Effizienz seine Klimaschutzziele erreichen will – dringend den geschaffenen Freiraum innerhalb der Verordnungsermächtigung im EEG ausnutzen und eine solche Ermächtigung auch in das KWKG übernehmen.

Mit der stromerzeugenden Heizung hat die Geräteindustrie eine zuverlässige und effiziente Technik zur Verfügung gestellt. Nun sollte der Gesetzgeber der effizienten und klimafreundlichen Technik nicht mehr im Wege stehen.

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Über ASUE

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