10. November 2021

Schonfrist läuft ab: Messkonzepte müssen ab 2022 EEG-konform sein!

Die zum zweiten Mal verlängerte Frist zur Realisierung eines EEG-konformen Messkonzeptes läuft 31. Dezember dieses Jahres aus. Worauf es hierbei ankommt und was genau unter EEG-konform eigentlich zu verstehen ist, kann sich als sehr komplex erweisen.

Stromzähler jetzt einbauen, oder dürfen Sie schätzen?

Zukünftig müssen alle umlagepflichtigen Strommengen mittels geeichter Messeinrichtung eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Ausnahmen bestätigen aber die Regel, z. B. bei „unvertretbarem Aufwand“ oder „wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“. Diese Voraussetzungen werden zukünftig jedoch deutlich strenger geprüft und angewandt.

Insbesondere für kleinere Eigenversorger mit zusätzlicher Belieferung Dritter kann eine Pflicht zur Abgrenzung mittels mehrerer Zähler einen enormen Mehraufwand bedeuten. Sollte keine Schätzbefugnis oder ein Bagatellverbrauch vorliegen, muss individuell abgewogen werden. So kann bspw. auf eine Abgrenzung verzichtet werden, wenn die verringerte EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ohnehin nicht in Anspruch genommen wird. In diesem Fall müsste der gesamte selbstverbrauchte Strom mit zusätzlich 6,5 Cent/kWh belastet werden (EEG-Umlage Stand 2021).

Darüber hinaus mehren sich die Stimmen der Befürworter einer Abschaffung oder zumindest einer umfassenden Reformierung der EEG-Umlage. Die ursprüngliche Idee der Förderung von alternativen Energieformen mittels Umlage ist in Zeiten, in denen die Erzeugung von Strom aus Wind und PV immer rentabler wird, nicht mehr zeitgemäß. So soll die EEG-Umlage im Jahr 2022 beispielsweise nur noch 3,72 Cent/kWh betragen. Vor diesem Hintergrund lässt sich der enorme Aufwand einer korrekten, rechtssicheren Abgrenzung zur Inanspruchnahme der verringerten EEG-Umlage immer weniger rechtfertigen.

Eine beispielhafte Anordnung von Stromzählern bei der Stromerzeugung mit KWK-Anlagen und der Belieferung können Sie sich in der ASUE-Grafik „Messanordnung zur zeitlichen Abgrenzung von eigenverbrauchten und von Dritten verbrauchten Strommengen in einem Mieterstrommodell“ anschauen. Die Grafik stammt aus der ASUE-Broschüre „Mieterstrom mit KWK“.

Ansprechpartner:

Jannic Seebürger
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: jannic.seebuerger@asue.de


Weitere Informationen

Grafik

Messanordnung zur zeitlichen Abgrenzung von eigenverbrauchten und von Dritten verbrauchten Strommengen in einem Mieterstrommodell

ASUE Grafik Messanordnung zur zeitlichen Abgrenzung von eigenverbrauchten und von Dritten verbrauchten Strommengen in einem Mieterstrommodell

Grafik

Messanordnung in einem typischen KWK-Mieterstrommodell

ASUE Grafik Messanordnung in einem typischen KWK-Mieterstrommodell

Broschüre

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