14. Februar 2022

Die Kosten der Wärme: Möglichkeiten zur Minimierung

Die Energiepreise sind vor dem Hintergrund globaler Entwicklungen aus ihrem über lange Jahre stabilem Bereich nach oben ausgebrochen. Viele Mieter und Eigentümer stehen vor Belastungen, für die sie größtenteils keine Verantwortung tragen. Was also tun?

Immerhin können die Kunden von Fernwärme seit kurzem von einer neuen Regelung profitieren. Denn §3 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme legt nun fest, dass Kunden die sogenannte Wärmeleistung ohne Nennung von Gründen im laufenden Vertrag auf die Hälfte reduzieren zu lassen. Dies wurde nötig, weil Wärmelieferverträge meist auf einer ungefähren Maximalleistung eines Anschlusses berechnet worden sind. Weil die Gebäude aber effizienter geworden sind, sind die Wärmeanschlüsse häufig stark überdimensioniert. Durch eine Anpassung können Kunden bis zu 25 % der Kosten sparen.

„Weiche“ Maßnahmen zur Kostenreduzierung

Insbesondere Mieter*innen stehen vor der Herausforderung, dass kein Einfluss auf die vorhandene Heizungstechnologie besteht. Aber auch viele Bewohner von Einfamilienhäusern können angesichts der Preisentwicklung oft nicht „eben mal schnell“ eine neue, effizientere Heizung einbauen. Somit stehen nur so genannte weiche Maßnahmen zur Verfügung, mit der vorhandenen Haustechnik den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren:

1: Heizen: Die richtige Temperatur einstellen

Bis zu zwei Drittel der Nebenkosten entfallen auf die Heizung, also vor allem auf die Wintermonate. Erstaunlicherweise herrscht beim Beheizen der Wohnung vielerorts eine falsche Sorglosigkeit. Thermostate werden unnötig hoch aufgedreht und einzelne Fenster stundenlang gekippt. Hohe Heizkosten, CO2-Emissionen sowie ausgekühlte Wände mit Schimmel sind die Folge.

2: Lüften: Wichtig, aber richtig

Das kurzzeitige Öffnen aller Fenster ergibt einen größtmöglichen Luftaustauch, ohne dass Wände und Möbel auskühlen. Das Ergebnis sind weniger Energieeinsatz und eine gesunde Luftfeuchtigkeit.

3: Die Heizung für effizienten Betrieb prüfen

Entlüften Sie Ihre Heizung zu Beginn der Heizungssaison. Eventuell ist auch ein hydraulischer Abgleich nötig: Sprechen Sie mit Ihrem Fachmann.

Die Detailmaßnahmen, die sich hinter diesen drei Grundregeln verbergen, können Sie bei unseren Tipps zur Heizsaison nachlesen.

Staatliche Zuschüsse für finanzschwache Haushalte

Heizkostenzuschüssen sind Haushalte, die sich in der Grundsicherung befinden, sowie für Studierende und Auszubildende beschlossen. In Summe handelt es sich dabei um mehr als 1,2 Millionen Haushalte, die wie folgt unterstützt werden sollen:

  • Ein-Personen-Haushalte: 135 €/a
  • Zwei-Personen-Haushalte: 175 €/a
  • Jedes weitere Familienmitglied: +35 €/a
  • Studenten und Azubis: 115 €/a

Für die Zukunft wird zudem ein Modell diskutiert, nach dem sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten der Wärmebereitstellung teilen. In verschiedenen Stufen wird demnach der Anteil des Vermieters erhöht werden, je ineffizienter Anlagentechnik und Gebäudedämmung ausgestattet sind. Für Mieter bedeutet dies, dass bei hocheffizienten Gebäuden die kompletten CO2-Kosten getragen werden müssen, während  bei stark veralteten Gebäuden lediglich 10 % der Kosten auflaufen. Die Einführung dieses Modells ist für den Sommer 2022 geplant.

Vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage

Auch beim Strom sollen Verbraucher entlastet werden. Ein Teil des bisherigen Preisanstiegs wird ab dem 01. Juli 2022 durch die Abschaffung der EEG-Umlage abgemildert. Zuletzt betrug die EEG-Umlage noch 3,7 ct/kWhel, so dass die Milderung gering ausfällt.

Ansprechpartner:

Jannic Seebürger
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: jannic.seebuerger@asue.de


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Grafik: Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter

ASUE-Grafik: Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter
ASUE-Grafik: Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter.