Bundesregierung stellt die Weichen für den zukünftigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Berlin, 16. Dezember 2011: Die Bundesregierung hat am Mittwoch, den 14.12.2011, den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung stellt ein wichtiges Instrument dar, um die Effizienz- und Klimaschutzziele zu erreichen. So soll bis ins Jahr 2020 der Anteil der KWK von derzeitig etwa 15 % auf 25 % steigen. Mit Hilfe der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme lassen sich bis zu ein Drittel (siehe Abb. 2) der eingesetzten Primärenergie einsparen. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Verwendung von KWK-Anlagen stellt die verbesserte CO2-Bilanz dar. Durch den Einsatz von KWK werden schon heute rund 46 Mio. t/a weniger CO2 in die Atmosphäre emittiert (Quelle: Prognos). Die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umwelt-freundlichen Energieverbrauch e. V. begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung zum weiteren Ausbau der KWK ausdrücklich.
Bereits im Diskussionsprozess zur Anpassung des Gesetzes zur Förderung der KWK mit dem BMWi hatte sich die ASUE im Rahmen einer Stellungnahme eingebracht. Dabei ist es erfreulich, dass sich einige der Empfehlungen im jetzigen Gesetzentwurf wiederfinden. Wichtige Änderungen im derzeitigen Gesetzentwurf zur Förderung der KWK aus ASUE-Sicht sind z. B.:
- die Möglichkeit der pauschale Bezuschussung
der Zuschlagszahlungen für kleine
KWK-Anlagen bis 2 kW elektrisch - die Aufnahme der Förderung von
Wärme- und Kältespeichern - die Förderung der Modernisierung
von KWK-Bestandsanlagen - die Verringerung des administrativen
Aufwands für KWK-Anlagen bis 50 kW elektrisch - eine klare Regelung zur Abnahme-Anschlusspflicht
Dies sind nur einige wichtige Änderungen, die im Gesetz zur Förderung der KWK vorgesehen sind. Die im Gesetzentwurf fixierten Änderungen sind ein richtiger Schritt, um den Ausbau der KWK weiter voranzutreiben. Insbesondere die Möglichkeit einer pauschalen Bezuschussung und den damit verbundenen geringeren administrativen Aufwand sowie die Aufnahme einer Förderung von Wärmespeichern sieht die ASUE als deutliches Signal der Bundesregierung, dass sie auch das Potential der dezentralen KWK für den Privathaushalt als wichtig erachtet, um so die Effizienz- und Klimaschutzziele zu erreichen.
Der Gesetzentwurf muss jetzt noch das gängige Gesetzgebungs-verfahren durchlaufen, bevor es endgültig in Kraft treten kann.
Hervorzuheben ist auch die geplante Wiederaufnahme des Marktanreizprogramms für kleine KWK-Anlagen im Jahr 2012.
Zu begrüßen wäre hier eine schnelle Umsetzung des Markt-anreizprogramms, um einen Stillstand zu vermeiden. Wir schlagen vor, das Marktanreizprogramm bereits ab Januar fortzuführen oder es rückwirkend geltend zu machen.
Technische Hintergrundinformationen zu Blockheizkraftwerken finden Sie in der ASUE-Broschüre „BHKW Grundlagen“, die Ihnen als PDF hier zur Verfügung steht.
ASUE
Arbeitsgemeinschaft für sparsamen
und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.
Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de