08.04.2004

Alte Heizungen: „Gnadenfrist“ läuft endgültig ab

Ab 1. November dieses Jahres müssen alle in Deutschland installierten Heizungsanlagen die seit dem 1. Januar 1998 geltenden Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfüllen. Damit entfallen auch sämtliche Übergangsregelungen. Darauf weist jetzt die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. hin.
 
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung legt die Grenzwerte für die Abgasverluste von Heizungsanlagen fest. Ziel dabei ist, Energieverluste und Schadstoffausstoß bei der Erzeugung von Raumwärme zu reduzieren.
 
Ein entscheidendes Kriterium, ob eine Heizungsanlage den Anforderungen der BImSchV entspricht, sind deren Abgasverluste. Sie dürfen bei einer Anlage mit einer Nennwärmeleistung von 4 bis 25 kW elf Prozent nicht überschreiten. Bei Heizsystemen mit einer Nennwärmeleistung über 25 bis zu 50 kW beträgt der Grenzwert zehn Prozent, bei Anlagen mit einer noch höheren Nennwärmeleistung sinkt er auf neun Prozent. Bei Ölheizungen kommt es darüber hinaus noch auf die Rußzahl an.
 
Ob eine Heizungsanlage diese Grenzwerte einhält, stellt der Schornsteinfeger durch Messung fest. Es lohnt sich, das letzte Messprotokoll darauf hin zu überprüfen. Wenn die Messwerte die zulässigen Grenzwerte überschreiten, so ist dies auf dem Messprotokoll zu finden.
 
Die Ursache für zu hohe Abgasverluste kann beispielsweise in einem verschmutzten oder falsch eingestellten Brenner oder einem zu hohen Schornsteinzug liegen. In den meisten Fällen liegt der Grund aber in einem veralteten Heizkessel. Dies betrifft vor allem Heizkessel (bis etwa Baujahr 1980), die mit einer konstanten Kesseltemperatur arbeiten, denn sie haben immer dann einen schlechten Wirkungsgrad, wenn die volle Heizleistung nicht benötigt wird – und das ist der Regelfall.
In diesen Fällen hilft der Austausch gegen einen modernen Kessel, zum Beispiel Gas-Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte. Sie passen nicht nur die Leistung automatisch dem aktuellen Bedarf an, sondern machen sich zudem durch ihre Effizienz innerhalb weniger Jahre bezahlt.
 
ASUE
Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de