2003

Novellierung der TA Luft 2002
 

Bedeutung für KWK-Anlagen
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2002 wurde die TA Luft novelliert. Damit haben sich für den Betrieb von verbrennungsmotorischen und Gasturbinen-KWK-Anlagen zahlreiche neue Emissionsgrenzwerte ergeben. Einige dieser Werte sind in der nebenstehenden Übersicht im Vergleich zu den vorher gültigen Grenzwerten dargestellt.

Das Informationsblatt (DIN A 4, 1 Seite) bietet allen Betreibern, Planern und Beratern einen schnellen Überblick über wesentliche Änderungen der TA Luft für KWK-Anlagen. Für weiterführende Informationen ist ein Link zum Originaltext der TA Luft enthalten. 
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Ansprechpartner:
Dr. Jochen Arthkamp

Telefon: 02 01 / 27 01 96
E-Mail: info@asue.de

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