15.02.2019 in Schweinfurt

Neue Rahmenbedingungen für KWK in der Objektversorgung


Das  so  genannte  Energiesammelgesetz  (früher  100-Tage-Gesetz) wurde am 30. November 2018 vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz bringt umfangreiche Änderungen im rechtlichen Rahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere im EEG, EnWG und KWKG, mit sich. Diese Änderungen betreffen alle KWK-Größen und -Einsatzbereiche. Es sind neue Bestimmungen und Übergangsregelungen zu beachten. Gleichzeitig gibt es Neuerungen bei der Abschreibung und bei der Energiesteuer zu berücksichtigen. Ebenso werden Änderungen der Netzanschlussbedingungen, sowie im Messstellenbetrieb von KWK-Anlagen erläutert.

Das neue Marktstammdatenregister kommt bei der Betrachtung ebenso nicht zu kurz wie der Hinweis auf die Möglichkeiten, die sich mit KWK als Ersatzmaßnahme nach EnEV 2016 verbinden. Wie man den administrativen Aufwand bei der Anmeldung von KWK zukünftig bewältigen kann, zeigt uns die ASUE als Dienstleister.

Im Seminar werden nicht nur die relevanten Änderungen und deren Auswirkungen im gesetzlichen Rahmen dargestellt, sondern es wird auch beleuchtet, welche technischen und wirtschaftlichen Aspekte in der Praxis beachtet werden müssen. Dies gilt insbesondere für den KWK-Einsatz für die nachfolgenden Zielgruppen:

- Stadtwerke
- Contractoren
- KWK-Anlagenhersteller
- Planer, Energieberater
- Heizungsfachbetriebe
- Investoren der Wohnungswirtschaft

TERMIN

15. Februar 2019

VERANSTALTUNGSORT

Carl-Zeiss-Straße 18
97424 Schweinfurt

WEITERE INFORMATIONEN UND ANMELDUNG

Informatuionen zu Teilnahmegebühren finden Sie auf den Seiten des B.KWK.