Durch verschärfte Umweltauflagen drohen Fahrverbote Ausnahmen für Erdgasfahrzeuge Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist die bereits 1996 vom damaligen Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie 96/62/EG in Kraft. Die auch als „Luftqualitätsrahmenrichtlinie" bekannte Verordnung legt unter anderem schärfere Immissionsgrenzwerte bezüglich der Konzentration von Feinstaub fest. Unter Feinstaub versteht das Gesetzeswerk Partikel mit einer Größe von unter zehn Mikrometern. Dabei gelten vor allem Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometern als besonders gefährlich, da sie als „lungengängiger Feinstaub" tief in das menschliche Atmungsorgan eindringen. Ultrafeine Stäube (Durchmesser unter 0,1 Mikrometer) können über die Lungenbläschen sogar direkt ins Blut und von dort ins Gewebe und praktisch alle Organe vordringen, was unter anderem Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Versagen und Lungenkrebs zur Folge haben kann. Aus diesen Gründen gilt künftig ein Grenzwert von maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. Diese Werte dürfen an höchstens 35 Tagen pro Jahr überschritten werden – andernfalls drohen Konsequenzen wie Fahrverbote in besonders belasteten Gebieten. Damit liegen die Anforderungen sehr hoch. So wurden beispielsweise in der Bundeshauptstadt Berlin, die Modellcharakter für verkehrsintensive Ballungsgebiete besitzt, im Jahr 2002 diese Grenzwerte in mehreren Stadtteilen an insgesamt 91 Tagen überschritten! Neben industriellen und natürlichen Quellen werden Feinstäube vor allem durch den Straßenverkehr freigesetzt – Hauptemittent dabei sind Diesel-Pkw und -Lkw. Und da die Zahl der Dieselfahrzeuge in den letzten Jahren stark zugenommen hat, Diesel-Pkw deutscher Hersteller aber erst 2008 serienmäßig mit einem entsprechenden Partikelfilter ausgerüstet werden, wird sich die Situation kurzfristig wohl auch nicht verbessern. Unter diesen Umständen sind Fahrverbote sehr wahrscheinlich. So hat beispielsweise das Land Brandenburg vor, die Zufahrt von Dieselfahrzeugen ohne entsprechende Partikelfilter in belastete Gebiete zu beschränken. Zum Partikelfilter gibt es aber eine noch bessere Alternative, die ebenfalls schon heute verfügbar ist: Erdgasfahrzeuge. Denn nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. sind die Krebs erregenden Rußpartikel aus Erdgas-Kfz im Vergleich zu Dieselmotoren um mehr als 90 Prozent vermindert. Zudem produzieren sie bis zu 80 Prozent weniger reaktive Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickstoffoxide (NOx) sowie nur die Hälfte an Kohlenmonoxid-Emissionen (CO). Weiterer Vorteil: Erdgasfahrzeuge bleiben bis mindestens zum Jahr 2020 bei der Mineralölsteuer begünstigt! Diese Fakten überzeugen immer mehr Verwaltungen, Unternehmen und Privatleute. So hat die Verwaltungskonferenz der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, dass alle neu anzuschaffenden Dienstfahrzeuge künftig Erdgasautos sein müssen. Auch die Deutsche Telekom setzt vermehrt auf diese umweltschonende Antriebstechnologie und will bis Ende dieses Jahres ihre Flotte um mehr als 300 Erdgas-Kfz bereichern. Insgesamt stieg der Bestand an Erdgasfahrzeugen in Deutschland zum Ende letzten Jahres auf rund 27.000, was einem Zuwachs von etwa 40 Prozent gegenüber 2003 entspricht.