Unnötiger Energieverbrauch und Strömungsgeräusche bei Heizkörpern Heizkörper müssen „abgeglichen“ werden Moderne Heizungsanlagen, wie etwa Erdgas-Brennwertheizungen, können Wirkungsgrade von rund 100 Prozent erreichen. Eine effiziente Gebäudebeheizung setzt jedoch auch voraus, dass die anschließende Wärmeverteilung im Gebäude ebenfalls optimal erfolgt. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist der so genannte „hydraulische Abgleich“ der Heizkörper durch den Installateur. Dieser Abgleich ist besonders in Mehrfamilienhäusern zu empfehlen. Er soll gewährleisten, dass jeder Heizkörper innerhalb des Systems mit der tatsächlich benötigten Wärmemenge versorgt wird (über den entsprechenden Heizwasserstrom). Ohne hydraulischen Abgleich kann der Betrieb der Anlage gravierend beeinträchtigt werden: Die Heizkörper mit dem geringsten Abstand zum Kessel beziehungsweise zur Pumpe werden überversorgt; die am weitesten entfernten Heizkörper dagegen unterversorgt, da hier zu wenig Heizwasser ankommt. Ein fehlender hydraulischer Abgleich kann gravierende und ärgerliche Folgen – für Mieter wie Vermieter – haben: - ungleichmäßige Wärmeabgabe, schlechtere Regelbarkeit der Heizkörper über Thermostatventile - lästige Strömungsgeräusche (durch hohe Pumpenleistung) - höherer Energieverbrauch, dadurch höhere Heizkosten - zu hohe Pumpenleistung, um allen Nutzern den gleichen Heizkomfort zu gewährleisten, dadurch erhöhter Stromverbrauch. Zudem kann bei zentralen Heizungssystemen ohne hydraulischen Abgleich das Heizkosten-Messsystem nicht ordnungsgemäß arbeiten: Verdunster und auch elektronische Heizkostenverteiler sind Verhältnismesser; die einheitliche Verhältnisgrundlage ist aber nicht gewährleistet. Durch diese Faktoren ist nach Aussage der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. unnötiger Ärger praktisch „vorprogrammiert”. Deshalb lohnt es sich meistens, seinen Installateur auf den hydraulischen Abgleich anzusprechen.