Januar 2003 Energieeinsparverordnung: Neue Anforderungen für alte und neue Häuser Viele Hauseigentümer betroffen Kostenfreie Übersicht Der Informationsbedarf zur Energieeinsparverordnung (EnEV) ist auch ein Jahr nach deren Inkrafttreten unverändert hoch – die Umsetzung bereitet noch immer erhebliche Probleme. Deshalb hat die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. ihr Informationsangebot zu diesem Thema überarbeitet und deutlich erweitert. Das daraus entwickelte Info-Paket umfasst die Broschüren „EnEV – Checkliste für die Neubauplanung“ und „EnEV – Anforderungen an bestehende Gebäude“. Beide Broschüren können unter www.asue.de im Internet aus der Rubrik „Neue Energieeinsparverordnung“ heruntergeladen werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Broschüren als Einzelexemplare kostenlos über ASUE, Telefon: (0631) 360 90 70, Telefax: (0631) 360 90 71, E-Mail: info@asue.de beziehen. Die „EnEV – Checkliste für die Neubauplanung“ erläutert anschaulich anhand eines Beispiels die Methodik der Verordnung sowie deren wichtigste Auswirkungen für die Planung von Wärmeerzeugungsanlagen im Neubau und verdeutlicht dies durch einen Vollkostenvergleich der Hochschule Bremen. Viele Eigentümer älterer Häuser sind von der EnEV ebenfalls betroffen, wie die Broschüre „EnEV – Anforderungen an bestehende Gebäude“ verdeutlicht. Die Anforderungen betreffen insbesondere den Austausch von alten Heizkesseln und die wärmetechnische Qualität im Falle von Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen. So legt die EnEV verpflichtend fest, dass innerhalb bestimmter Fristen (bis Ende 2006 bzw. 2008) alte Heizkessel ausgetauscht sowie die obersten Geschossdecken und die Heizungs- bzw. Warmwasserleitungen gedämmt werden müssen. Dies gilt für alle Gebäude mit Ausnahme von Häusern, in denen sich maximal zwei Wohnungen befinden, und von denen eine der Hauseigentümer selbst bewohnt. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht mehr, sobald ein solches Haus verkauft wird. Damit können auf Käufer bestehender Immobilien zusätzliche Kosten zukommen. Weiterhin bestimmt die EnEV, dass bei Sanierungs- und/oder Erweiterungsmaßnahmen am Gebäude die neuen Außenbauteile einen bestimmten Wärmedurchgangswert einhalten müssen. Diese Anforderungen kommen nur zum Tragen, wenn die Bauteile im Rahmen der Modernisierung oder anderer Maßnahmen ohnehin geändert werden, zum Beispiel Austausch bei Verschleiß, Beseitigung von Mängeln und Schäden, Verschönerungen usw. ASUE